Endlich Qualigespräche für Richter

Der Kanton Bern führt Anfang 2011 Mitarbeitergespräche für erstinstanzliche Richter ein. Das ist dringend nötig wie das Beispiel eines Berner Strafurteils wegen Betruges zeigt, das auch ein Jahr nach mündlicher Eröffnung noch nicht begründet ist.

Der Fall ist aus dem Leben gegriffen: Ein Rentner verliert fast sein gesamtes Vermögen an einen dubiosen Anlageberater. Deshalb bekommt er keine Ergänzungsleistungen und muss an den Wochenenden arbeiten, um über die Runden zu kommen. Erstinstanzlich wurde der Anlageberater zwar bereits vor einem Jahr wegen Betruges zu einer bedingten Geldstrafe von 360 Tagessätzen à 40 Franken verurteilt, doch weil das Urteil auch heute noch nicht schriftlich begründet ist, zieht sich das Verfahren übermässig in die Länge und der Rentner muss auf seine Ergänzungsleistungen noch jahrelang warten.

Dieser Missstand hat gleich mit drei Fehlern der Berner Justiz zu tun:

1. Fehler der Berner Justiz. Die Ausgleichskasse des Kantons Bern hat dem Rentner zu Unrecht Ergänzungsleistungen verweigert. Sie argumentierte, der Rentner habe ein hochriskantes Anlagegeschäft getätig und damit auf sein Vermögen verzichtet. 450’000 Franken auf 18 Monate zu einem Zins von 5,2% anlegen kann heute wie auch 2001 nicht als hoch riskantes Geschäft im Sinne der bundesgerichtlichen Rechtsprechung eingestuft werden. Das Bundesgericht hat etwa eine Vermögensanlage zu 12 % mit einer Vollmacht für hochriskante Geschäfte als Vermögensverzicht im Sinne des Gesetzes über Ergänzungsleistungen bezeichnet. Aber eine Anlage zu 5,2% ohne entsprechende Vollmacht fällt sicher nicht darunter.

2. Fehler der Berner Justiz: Das Berner Verwaltungsgericht hat auf Beschwerde des Rentners hin die Verfügung der Ausgleichskasse zwar aufgehoben aber nicht geprüft, ob es ein hoch riskantes Geschäft ist, sondern einzig darauf hingewiesen, dass gegen den Anlageberater ein Strafverfahren wegen Betruges läuft. Die Ausgleichskasse müsse dieses abwarten und falls der Anlageberater rechtskräftig verurteilt werde, dem Rentner die Ergänzungsleistungen zusprechen. Damit hat das Verwaltungsgericht die Rechtsprechung des Bundesgerichts nicht umgesetzt, sondern den Rentner dem Anlageberater erneut ausgeliefert. Solange die Verurteilung wegen Betruges nicht rechtskräftig ist, erhält der Rentner nämlich keine Ergänzungsleistungen und muss weiter am Wochenende arbeiten, um über die Runden zu kommen.

3. Fehler der Berner Justiz: Die erstinstanzliche Verurteilung des Anlageberaters wegen Betruges durch das Kreisgericht VIII Bern-Laupen vom 5. Dezember 2008 ist auch fast ein Jahr nach der Fällung noch nicht schriftlich begründet. Das heisst: Die Beschwerdefrist für einen Weiterzug ans Obergerich beginnt nicht zu laufen, das heisst die Rechtskraft des Urteils verzögert sich, das heisst der bald 70-Jährige Rentner muss umso länger auf staatliche Unterstützung warten, also umso länger weiter am Wochenende krampfen.

Genau solche Fälle, wo Richter eine schriftliche Begründung ein Jahr lang verschlampen und damit Bürger um ihr Geld und ihren unbeschwerten Lebensabend bringen, sollten in einem Mitarbeitergespräch zur Sprache kommen.

Da erscheinen die Bedenken von Anastasia Falkner, Präsidentin des Verbands bernischer Richter, als blosse Schutzbehauputungen eines Berufsstandes: Solche Mitarbeitergespräche würden die richterliche Unabhängigkeit gefährden, meinte sie in der Berner Zeitung von gestern. Da verwechselt sie wohl richterliche Unabhängigkeit mit geschützter Werkstatt.

Der mutmassliche Betrüger erhält übrigens seit 6 Jahren Ergänzungsleistungen. Mehr dazu im aktuellen Beobachter.