Journalistenkodex als blosses Label

Der Presserat steht am Scheideweg: Ist der Journalistenkodex ein blosses Qualitäts-Label oder ist er Softlaw, das aktiv auf verlässliche öffentliche Information hinwirkt?

Diese Grundsatzfrage stellte sich dem Presserat erneut bei einer Beschwerde gegen den Walliser Blog „L’1dex.ch“ (https://1dex.ch). Dieser Walliser Blog hat den Auftritt eines «journalistischen Onlinemediums», wie der Presserat in seiner Stellungnahme 48/2017 selbst festhält. Als Indiz dafür wertet der Presserat etwa die Überschrift «Pour un Valais critique et libertaire». Der Hauptblogger ist ein Anwalt aus Sion, weitere Beiträge schreiben Angehörige verschiedener Berufsgattungen, darunter auch Ex-Journalisten. Die Beiträge sind – mit einzelnen Ausnahmen – nur abonnierten Nutzern zugänglich. Trotzdem kommt der Presserat zum Schluss, dass es sich dabei nicht um einen journalistischen Blog handelt, der dem Journalistenkodex untersteht. Der Grund: Es werde auf dem Blog nirgends behauptet, dass er dem Journalismus verpflichtet sei.

Selbstdeklaration zentral

Damit treibt der Presserat seine im Entscheid Mediaplanet (Stellungnahme 7/2016) begründete Linie voran, wonach die Selbstdeklaration eines Mediums das entscheidende Kriterium für die Frage ist, ob ein Medienprodukt dem Journalistenkodex untersteht (vgl. dazu auch den Post in „Recht brauchbar“). Ging es in der Stellungnahme Medienplanet darum, dass ein Produkt mit augenscheinlich werbendem Charakter dem Journalistenkodex untersteht, wenn vom Chefredaktor reklamiert wird, dass man sich nach journalistischen Kriterien richte. So betont nun dieser neueste Entscheid, dass ein Produkt mit augenscheinlich journalistischem Charakter dann dem Journalistenkodex nicht untersteht, wenn das Produkt nicht ausdrücklich behauptet, nach journalistischen Kriterien zu arbeiten. Damit weicht der Presserat einer inhaltlichen Beurteilung der Frage aus und stellt einzig auf Selbstdeklaration ab. Blogs haben es selbst in der Hand, ob sie dem Journalistenkodex unterstehen oder nicht. Macht es sich da der Presserat nicht zu einfach?

Und der Durchschnittsleser – völlig egal?

Vom äusseren Auftritt her weist der Blog «L’1ndex.ch» zahlreiche Kriterien eines journalistischen Mediums auf, das der Objektivität verpflichtet ist. So ist der Blog in klassische Ressorts aufgeteilt, deckt eine grosse Breite von aktuellen politischen und gesellschaftlichen Themen ab, ist nicht gratis, sondern nur für Abonnenten sichtbar, die pro Jahr 48 Franken zahlen, erscheint neu auch print und will ein «média alternatif au Valais» sein, «une plate-forme intellectuelle et culturelle». Bereits diese Umschreibung kann meines Erachtens dahingehend gedeutet werden, dass sich der Blog journalistischen Kriterien verpflichtet, wenn auch der Begriff «Journalismus» nie fällt. Der Durchschnittsleser wird von einem journalistischen Produkt ausgehen – also einem Produkt, das sich der unabhängigen, faktenbasierten Information verpflichtet.

Softlaw oder Label?

Es stellt sich deshalb die Frage, ob der subjektive Ansatz der Selbstdeklaration nicht zumindest ergänzt werden muss durch ein objektivierendes Element: Geht der Durchschnittsleser davon aus, dass ihm ein Blog unabhängige, faktenbasierte Information (also Journalismus) bietet? Hinter der Antwort steht die Grundsatzfrage, was der Journalistenkodex soll: Soll er als Regelwerk eine gewisse Qualität der öffentlichen Information sichern? Oder soll der Journalistenkodex bloss (aber immerhin) als Label wirken, das Journalisten als Wettbewerbsvorteil einsetzen können?

Mit andern Worten muss der Presserat entscheiden, ob der Journalistenkodex «Soft-Law» ist (wie ihn Gerichte bis hin zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte derzeit verstehen) oder ein blosses Label für verlässliche öffentliche Information (wie etwa Bio Suisse für umweltgerechte Produktion).

Das Label „Presserats geprüft“ muss bekannter werden

Ist der Journalistenkodex blosses Label sollten der Presserat und die journalistischen Medien, die sich ihm unterstellen, ihre Kommunikation aktiv darauf ausrichten und dem Mediennutzer klar machen, dass er auf einer Website, die sich den journalistischen Kriterien unterstellt, eine bessere Qualitätskontrolle und damit wohl auch eine bessere Qualität erwarten kann. Mit andern Worten: Das Label muss sich seinen Mehrwert erarbeiten. Und dies geschieht durch aktive Kommunikation und Förderung der Medienkompetenz.

Grundsatzfrage bald klären

Auf jeden Fall muss der Presserat diese Grundsatzfrage bald vertieft angehen – am besten mit einem Expertenhearing und einer Stellungnahme, die er von sich aus aufgreift.

Was meint ihr? Label oder Softlaw? Bin froh um Diskussionsbeiträge!

Hinterlasse einen Kommentar