Die Bundesverfassung gibt jeder Bürgerin und jedem Bürger das Recht, Urteile einzusehen. Das gilt für rechtskräftige und nicht rechtskräftige Urteile aller Instanzen. Und es gilt für Urteilsdispositiv, Sachverhalt und Begründung. Und grundsätzlich gilt es zeitlich unbefristet.
Damit man besser zu den Urteilen kommt, habe ich ein Mustergesuch formuliert – samt Gebrauchsanweisung. Auf dass es Früchte trage!
Dieser Bericht gefällt mir. Jedoch sieht man dem Inhalt eines Urteils leider nicht immer an, ob dieser auf einem fairen Prozessweg und mit vollständigen Akten ergangen ist.
Grüezi Frau Koch
Mir gefällt der Bericht von Herr Strebel auch. Die Beiträge und Berichte von Hr. Strebel
waren mir schon sehr hilfreich, da ich mich seit 9 Jahren in einem Verfahren befinde.
Gezwungenermassen musste ich sehr viel Entscheide/Urteile und auch die dazugehörenden
Gesetzte lesen und wenn man seine Grundrechte kennt, erkennt man in einem Urteil/Entscheid
relativ schnell, ob dieser auf der Grundlage von Art. 9 und Art. 29 BV geführt worden ist.
Der Laie wird oft von Anwälten und Richter hinters Licht geführt mit schnellen Vergleichen
oder „Irregeführt“ mit falschen Rechtsmittelbelehrungen, die Folgewirkung ist viel Leid in die
Leben der betroffenen Menschen/Familien.
Ich hoffe das es in nahbarer Zukunft Erbrecht ab der 3 Klasse Pflichtfach werden wird nicht das Anwälte
und Richter das ganze Erbe in für einen unnötigen jahrelangen unfairen und traurigen
Erbstreit einsacken können, dies meine Erfahrung.
Freundlicher Gruss
Anna. A.
[…] veröffentlichen viele Gerichte keine oder nur wenige Urteile. Dagegen hilft der Musterbrief einschliesslich Kurzanleitung, den der engagierte Journalist Dominique Strebel veröffentlicht […]
In Graubünden werden Urteile des Kantonsgerichts nicht veröffentlicht, wenn sie keine Rechtskraft erlangen konnten.
http://www.rhätische-zeitung.ch/goldener-bremsklotz-2018-geht-an-jean-luc-addor/
Dabei sind gerade die Urteile von besonderem öffentlichen Interesse.
Weil sie zeigen, wie sich jemand und gegen was sich jemand wehrte.
Und weil sie zeigen, daß man sich durchaus gegen falsche Urteile wehren kann, sodaß sie keine Rechtskraft erlangen können.
Bei allem Verständnis dafür, daß den bündner Kantonsrichtern es peinlich ist, wenn ihre Urteile keine Rechtskraft erlangen: So geht es einfach nicht!
Ja, das ist ein Missstand. Dabei sagte das Bundesgericht im Juni 2016 (Fall Cresta Run) gerade zum Kanton Graubünden klar das Gegenteil: Auch nicht rechtskräftige Urteil sind öffentlich zugänglich zu machen.
Sehr geehrter Herrr Strebel
Ich danke Ihnen für Ihre Arbeit und Einsatz, dadurch ich wichtige Hinweise erhalten habe und mir sehr viel eigene Recherchen erspart geblieben sind. Wie z. B. Ihr Musterbrief für Einsicht in Gerichtsentscheide.
Freundlicher Gruss
Anna. A.
Gern geschehen. Mit freundlichem Gruss Dominique Strebel
Sehr geehrter Herr Strebel
Zwischenzeitlich habe ich auf mein Gesuch um Akteneinsicht (Entscheid aus dem Jahr 1985) eine 4 seitige (!) Verfügung erhalten Rechtsmittelbelehrung das innert 14 Tagen Rekurs geführt werden kann, dieser hat einen begründeten Antrag und den Beweismittel zu enthalten, obwohl ich dies bereits in meinen Gesuch getan habe.
Das ist überspitzer Formalismus pur und einfach nur Schikane (!)
Haben Sie mir einen Tipp ?
Freundliche Grüsse
Anna. A
Nein, leider auch keinen allgemeinen. Das hängt ganz von der Begründung ab.