Polizei schiesst Lebensmüden invalid

Im Mai 2009 schiesst ein Elitepolizist in Wohlen AG einem Lebensmüden zwei Kugeln in den Bauch. Jetzt rügt der Aargauer Regierungsrat Urs Hofmann die bisherigen Ermittlungen und verlangt, dass ein ausserkantonaler Staatsanwalt den Fall neu aufrollt. Den Entscheid muss der Präsident der Beschwerdekammer des Obergerichts fällen.

Am 25. Mai 2009 rammten sechs Elitepolizisten der Aargauer Sondereintheit Argus die Türe zu einer 3-Zimmerwohnung in Wohlen AG, umstellten Zeljko B., der betrunken war und gedroht hatte, sich selbst umzubringen. Eine Gefahr für Dritte war der Mann nicht, da er sich alleine in der Wohnung befand und die Gewalt nur gegen sich selbst richtete.

Als er mit einem Küchemesser auf einen kugelgesicherten Polizeigrenadier zugeht, schiesst ihm dieser zwei Kugeln in den Bauch. Zeljko B. wurde notfallmässig operiert und ist heute invalid. Der Polizist beruft sich auf Notwehr, was auch Kripo-Chef Urs Winzenried, der den Einsatz abgesegnet hatte, den Medien so erklärt.

Nun rügt ein Gutachten des renommierten Polizeiexperten Markus Mohler, das dem Beobachter vorliegt, den Einsatz der Aargauer Sondereinheit Argus auf drei Ebenen: 1. Hätte Kripo-Chef Urs Winzenried den Einsatz nie ohne Einschränkungen bewilligen dürfen, weil Schusswaffeneinsatz nur bei schweren Delikten und bei unmittelbarer Fremdgefährdung erlaubt sei. 2. Hätte der Einsatzleiter vor Ort die Sondereinheit nicht einsetzen dürfen, weil der Mann alleine in seiner Wohnung war. Man hätte warten müssen, bis er nüchtern geworden wäre. 3. Hätte der Eilitepolizist nie schiessen dürfen, als der betrunkene Mann mit dem einfachen Rüstmesser auf ihn zukam, denn die Polizisten waren in kugelsicherer Vollmontur, in Nahkampf geschult und hatten Pfefferspray, Mehrzweckstock und Taser dabei.

Gutachter Mohler stellt aber auch schwere Mängel in der Strafuntersuchung fest: So wurden nur zwei der sechs Elitepolizisten einvernommen, Kripo-Chef Urs Winzenried als möglicher Mitverantwortlicher nie. Es wurde auch nie abgeklärt, ob die Notwehr des Polizisten gegeben war. Weder wurde seine Uniform untersucht noch mit Schmauchspuren die Distanz zum Opfer ermittelt. Er kommt zum Schluss, dass die Untersuchungsbehörden eine zu grosse Nähe zu den Polizisten hätten und befangen seien.

Und genau deshalb stellt nun der Aargauer Regierungsrat dem Präsidenten der Beschwerdekammer des Obergerichts Antrag, einen ausserkantonalen Staatsanwalt mit der Untersuchung zu betrauen und den Fall neu aufzurollen – auch gegen Kripo-Chef Urs Winzenried. Mehr dazu im aktuellen Beobachter

Ein Gedanke zu “Polizei schiesst Lebensmüden invalid

  1. Aus eigener, einschlägiger Erfahrung kenne auch ich eine erschreckende Anzahl Beamte, die vorgeblich nur noch mit dem Schlimmsten rechnen. So wie dieser „kugelsichere“ Polizist, handeln leider viele. Es gibt Leute, die würden noch so handeln und argumentieren, wenn sie in einem Panzer sässen. Diese Handlungsweise gehört ganz einfach und untrennbar zum „Geschäft mit der Angst“.

    Als ich die bald 10jährige hermetische Abriegelung von meinen Kindern nicht mehr aushielt, habe ich gehandelt. Obwohl ich mich hier in Neuhausen am Rheinfall vor lauter Zutrittsverboten kaum noch von und zu meinem Haus bewegen kann, habe ich meine Kinder aufgesucht, wo immer ich sie finden konnte.

    Nach dem nun dritten Gefängnisaufenthalt von 80 Tagen – März 2009 – habe ich meine drei Kinder vergessen gelernt. Beim letzten Mal hat mich der Untersuchungsricher zwangspsychiatrisieren lassen. Gleich nach der ersten Sitzung ergab sich „Tötungsdelikte sind nicht auszuschliessen“. Dennoch sehen Sie, dass ich mich auf freiem Fuss befinde und am Urteil oder am Richter oder gar Beidem etwas ziemlich faul ist. Auf meiner Webseite habe ich seither alle Straftaten dieses Untersuchungsrichters niedergeschrieben. Auch, wie er mich mittels „Verdacht auf Drohung“ so lange meiner Freiheit berauben konnte.

    Es ist heutzutage nicht mehr selbstverständlich, dass sich der freie Bürger noch frei bewegen kann. Ganz unverhofft sieht man sich einem solchen, angeblich vom Gesetz legitimierten Wegelagerer gegenüber, der einem unter Umständen „den Pelz über die Ohren zieht“. … Josef Rutz Neuhausen

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