Akten gesichert
Brisante Akten waren von der Vernichtung bedroht, weil hunderte kommunale Vormundschaftsämter aufgehoben werden. Jetzt sind sie gesichert – dank eines Artikels des Beobachters.
«Darf man Schicksale entsorgen?», fragte der Beobachter im Dezember (siehe Artikel zum Thema). Jetzt handelt die Politik. In einem Brief rufen Justizministerin Widmer-Schlumpf und die Präsidenten der Justiz- und der Sozialdirektorenkonferenz die Kantonsregierungen dazu auf, dafür zu sorgen, dass die Akten «betreffend administrative Einweisungen im jeweiligen Kanton und in den zuständigen Gemeinden umgehend gesichert und vor einer Vernichtung geschützt werden». Dies ist ein Erfolg, denn administrativ Eingewiesene von einst brauchen ihre Akten, um zu belegen, wie die Vormundschaftsbehörden mit ihnen umgesprungen sind.
Bleibt zu hoffen, dass so auch Dossiers von Zwangssterilisierten, Verdingkindern und Zwangsadoptierten vor dem Schredder bewahrt werden.
