Administrativ Versorgte: Bern will sich entschuldigen

Hunderte von administrativ Versorgten können auf eine späte Rehabilitierung hoffen: Der Berner Justizdirektor Christoph Neuhaus prüft eine Entschuldigung bei jenen Menschen, die bis 1981 ohne Gerichtsurteil zur Erziehung in Berner Straf- und Erziehungsanstalten gesperrt wurden.

Ein entscheiden­des Hindernis wurde ausgeräumt: Neuhaus’ Rechtsdienst konnte ver­sichern, dass der Kanton keine Angst vor Staatshaftungsklagen haben muss, falls er sich entschuldigt – allfällige Ansprüche sind definitiv verjährt.

Doch der Kanton Bern will vorerst nicht im Alleingang vorgehen. Derzeit suchen nämlich die kantonalen Kon­ferenzen der Sozialdirektoren sowie jene der Justiz- und Polizeidirektoren, die Vormundschaftskonferenz und das Bundesamt für Justiz gemeinsam nach einer Lösung. Bereits haben sich Vertreter dieser Behörden ein erstes Mal getroffen. Im Februar treffen sie sich ein zweites Mal.  Bald sollen auch die Betroffenen einbezogen werden.

Auch das Problem der drohenden Aktenvernichtung will Justizdirektor Neuhaus angehen: „Wir weisen die Gemeindebehörden an, die entsprechenden Akten bis auf weiteres aufzubewahren.“ Bis 2013 werden nämlich im Zuge der Reorganisation der Vormundschaftsbehörden hunderte von Vormundschaftsämtern in der ganzen Schweiz aufgehoben. Damit droht die Vernichtung der Archive und damit der Akten von Zwangssterilisierten, Verdingkindern, Zwangsadoptierten und eben administrativ Versorgten.

Das wäre nicht nur für die betroffenen Personen schlecht, sondern auch für die historische Forschung über das Vormundschaftswesen, die erst in den Anfängen steckt.  Mehr dazu im Beobachter

Hinterlasse einen Kommentar