Ab wann sind nicht rechtskräftige Strafbefehle öffentlich? Eine Präzisierung.

Das Luzerner Kantonsgericht entschied im Oktober 2016 schweizweit erstmalig, dass nicht rechtskräftige Strafbefehle nicht öffentlich aufgelegt werden müssen. Justizblog hat bereits Anfang Jahr darüber berichtet. Ich habe den Entscheid für die Zeitschrift Medialex erneut gelesen und meine Meinung verfeinert: Das Urteil ist richtig, denn das geheime Strafbefehlsverfahren (Art. 69 Abs. 3 StPO) dauert bei einer Einsprache bis zur … Ab wann sind nicht rechtskräftige Strafbefehle öffentlich? Eine Präzisierung. weiterlesen