Thomas Müller, Stadtpräsident von Rorschach SG und CVP-Nationalrat, muss für eine Schlamperei in einer Erbsache büssen. Erst als er 2400 Franken zahlte, stellte das Kreisgericht ein Verfahren gegen ihn ein.
Thomas Müller hatte als Willensvollstrecker die Aufgabe, den Nachlass einer Verstorbenen zu verteilen. Doch statt das rasch zu erledigen und jährlich Rechenschaft abzulegen, wie es das Gesetz verlangt, brauchte Müller fast sieben Jahre. Erst dieses Jahr zahlte er die letzten Vermächtnisnehmer aus. Und das geschah erst auf Druck einer Erbenvertreterin und nachdem sich der Beobachter eingeschaltet hatte (Nr. 6/2010, Justizblog berichtete).
Deshalb reichte eine Erbenvertreterin Beschwerde gegen Müller ein. Erst darauf zahlte der CVP-Nationalrat die ausstehenden Zinsen von total rund 2400 Franken aus. Und deshalb hat Einzelrichter Andreas Hildebrand nun das Verfahren gegen Müller eingestellt – aber ohne die gerügten Sorgfaltspflichtverletzungen des Nationalrats zu prüfen. Ob der weitere Erbe und die Vermächtnisnehmer ihre Zinsen erhalten, hängt davon ab, ob diese sie einfordern.
Auffallend ist, dass der Entscheid des Rorschacher Richters vollumfänglich die Argumentation von Stadtpräsident Müller übernimmt. Bei Redaktionsschluss war der Entscheid noch nicht rechtskräftig.