Nationalrat Thomas Müller in Nöten

Thomas Müller, CVP-Nationalrat und Stadtpräsident von Rorschach, betreut als Willensvollstrecker einen Nachlass so schlecht, dass die Sankt Galler Steuerbehörden eine Strafsteuer von 31’000 Franken verfügen.

Müller hat trotz mehrmaliger Mahnung der Steuerbehörden die Unterlagen nicht eingereicht, zahlt auch die Strafsteuer nicht und wird dann verdonnert, die 31’000 Franken abzuzahlen – in monatlichen Raten.

Doch selbst dieser Warnschuss weckt den prominenten St. Galler nicht. Er zahlt auch jetzt die Vermächtnisse  nicht aus, welche das zu vollstreckende Testament vorsehen. Erst als der Beobachter anruft, regelt er die Angelegenheit – notabene sieben Jahre nach dem Tod der Erblasserin! „Es war ein Scheissfall“, erklärt Müller. Er habe als neu gewählter Stadtpräsident einfach zu viel um die Ohren gehabt und dieses Mandat liegen lassen.

Deshalb ist nun eine Aufsichtsbeschwerde gegen den König von Rorschach hängig.

Der Fall wirft zahlreiche weitere Fragen auf: Weshalb hat Müller die Strafsteuer in Monatsraten abgezahlt? Weshalb hat er die Vermächtnisse nicht bei der ersten Mahnung ausgerichtet? Weshalb brauchte er sieben Jahre um den einfachen Nachlass abzuwickeln? Darf ein Stadtpräsident überhaupt ein Nachlassmandat führen? Wann werden endlich Sorgfaltspflichten von Willensvollstrecker detaillierter im Gesetz formuliert und die Aufsicht verstärkt?

In den St. Galler Medien ist kein einziges Wort darüber zu lesen.

Der Artikel im Beobachter im Volltext.

Nachtrag von Januar 2011: Nachdem NR Thomas Müller sich bereit erklärte, die Zinsen für die jahrelang nicht ausbezahlten Erbanteile nachzuzahlen, hat der Rorschacher Bezirksrichter Andreas Hildbrand in einem schwachen Entscheid die Beschwerde gegen Müller als Willensvollstrecker abgeschrieben. Zu Unrecht nicht geprüft hat Hildbrand, ob nicht weitere Massnahmen gegen Müller wegem wiederholten und massiven Verstössen gegen gesetzliche Sorgfaltspflichten nötig wären. Ausführlich dazu hier.