Urs Paul Engelers Kampf für den Quellenschutz: Strafverfahren droht eingestellt zu werden.

Journalisten erfahren nie, dass ausgewertet wurde, wann, wo und wie lange sie mit einem Informanten telefoniert oder gemailt haben (sogenannter Beifang). Werden die Randdaten eines Informanten erhoben, wissen die Staatsanwälte hingegen, welcher Journalist mit wem, wann und wo digital kommuniziert hat. So wird der Quellenschutz ausgehebelt. Zwar muss ein Zwangsmassnahmegericht diese Daten aussondern, tut dies aber erst fünf Tage später – und manchmal gar nicht. Und dann sind Journalisten machtlos: Sie können solche Entscheide mangels Parteistellung nicht anfechten.

Das musste und muss der renommierte Rechercheur Urs Paul Engeler erleben: Die Staatsanwaltschaft hat all seine Recherchegespräche mit Informanten im Fall Hildebrand ausgewertet und im Strafverfahren gegen Christoph Blocher sowie in jenem gegen Rechtsanwalt Hermann Lei und den Bankangestellten Reto T. verwendet. Engeler wusste davon bis zu Prozessbeginn nichts und erfuhr es erst durch Zufall.

Darauf reichte er Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Amtsgeheimnisverletzung ein. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren aber am 5. September ein. Begründung gemäss Engeler:

a) Im Falle der Publikation der Randdaten aus dem Verfahren Blocher handle es sich tatsächlich um eine Verletzung des Amtsgeheimnisses, allerdings könne jetzt nicht mehr eruiert werden, wer dafür verantwortlich sei. „Befragungen hat er, keine vorgenommen“, kritisiert Engeler.

b) Im Falle der Publikation seiner Kommunikationsinhalte mit Lei hätten Lei und dessen Anwalt Landmann ja die Einwilligung zur Verwendung im Strafverfahren gegegeben. Mithin liege da kein Verstoss gegen irgendeine Norm vor. Auf Engelers Argument, dass Lei nicht als Herr seiner Daten auftreten könne, ging der Staatsanwalt nicht ein.

Urs Paul Engeler hat die Einstellungsverfügung am 29. September angefochten und dafür einen Kostenvorschuss von 4000 Franken bezahlt. Rechtliche Hintergründe zu diesem Fall habe ich in einem früheren Blogpost geschildert. Der Fehler liegt beim Zwangsmassnahmegericht, das die Kommunikationsdaten Engelers nicht aussonderte, obwohl es dies gemäss Art. 271 Abs. 3 StPO hätte tun müssen. Eine Aufsichtsbeschwerde wäre angebracht.

Mehr zu den rechtlichen Hintergründen des Falles hier und hier.

Die Lehren aus dem Fall Hildebrand

Statt zu jubeln oder zu jammern, sollten aus dem Fall Hildebrand Lehren gezogen werden. Es braucht in der Schweiz eine neue Fehlerkultur.

Christoph Blocher und «Weltwoche» jubeln über ihren Sieg – der von ihnen gehasste Notenbankpräsident Philipp Hildebrand musste gehen. Nicht wegen schlechter Arbeit, sondern wegen eines Fehlers, der im Vergleich zu seinen Verdiensten für die Schweiz klein erscheint. Deshalb jammern die übrigen Medien und Politiker und beklagen, dass fähige Leute mit Kampagnen aus dem Amt gejagt werden können.

Aber der Fall Hildebrand ist weder ein Grund zum Jammern noch zum Jubeln. Er ist Anlass, Abläufe zu verstehen und aus Fehlern zu lernen.

1. Man kann es bedauern oder begrüssen, aber es ist schlicht eine Tatsache, dass politische Kampagnen gegen die höchsten Institutionen der Schweiz geführt werden. Mit allen Mitteln – selbst über Gesundheit und Wohlbefinden von Informanten hinweg. Oberstes Ziel ist die Wirksamkeit. Der Zweck heiligt die Mittel. Selbst mit fachlicher Brillanz und gekonntem Auftreten können sich Amtsinhaber nicht gegen solche Angriffe schützen. Schutz bietet nur moralische Integrität – selbst wenn die Angriffe von moralisch zweifelhaften Personen vorgebracht werden. Paradox, aber auch das eine Tatsache.

2. Moralisch integer ist heute nur, wer Interessenkonflikte meidet. Weder ein Notenbanker noch ein Bundesrat noch ein Richter noch sonst ein Machtträger darf auch nur den Anschein erwecken, andere als sachliche Interessen zu verfolgen. Das musste im Frühling 2011 Peter Hufschmied, der Präsident der AKW-Aufsichtsbehörde Ensi erfahren, als ihm die Medien nachweisen konnten, dass er auch im Solde einer Firma der AKW-Betreiberin BKW stand. Ein Rücktritt war unvermeidlich. Das muss jetzt Philipp Hildebrand erleben, der Dollarkäufe seiner Frau allem Anschein nach zumindest billigte, und sich damit dem Vorwurf aussetzte, sich durch Insiderwissen bereichert zu haben. Offenbar ist die nötige Sensibilität für Interessenkonflikte noch nicht bei allen Behördenvertretern vorhanden – oder kommt im Laufe eines hohen Amtes abhanden. Und eine kleine Bemerkung am Rande: Bei der Unabhängigkeitsprüfung gilt die Unschuldsvermutung nicht. Es genügt der Anschein der Befangenheit, um die Beweislast zu kehren.

3. Um die geforderten moralischen Standards garantieren zu können, braucht es eine neue Kultur, wie man mit Missständen und Fehlern umgeht. Statt sie zu vertuschen und unangenehme Missstandsmelder wie den IT-Mann der Bank Sarasin möglicherweise zu verurteilen, muss man deren Hinweise früh und gründlich nutzen, um Fehler zu korrigieren. Dazu braucht es Anlaufstellen für Whistleblower, die unabhängig sind, möglichst breit bekannt gemacht werden sowie umfassend und mit Biss ermitteln. Im Fall Hildebrand sind die Missstände möglicherweise sogar korrekt gemeldet worden. Sie wurden den zuständigen Aufsichtsbehörden zur Kenntnis gebracht: dem Bundesrat und der eidgenössischen Finanzkontrolle. Erst als das nichts nützte, gingen die Informationen an die Medien – nach wessen Willen auch immer. Der Whistleblower hätte sich zwar vorgängig an die interne Compliance der Bank wenden müssen, doch ob dies nicht auch geschah und ob dies bei der Meldung externer Missstände überhaupt nötig ist, ist heute unklar. Fehler haben hingegen die Anlaufstellen gemacht, indem sie zu wenig gründlich abklärten. Deshalb ist es möglich, dass ein Gericht den Whistleblower vom Vorwurf der Verletzung des Bankgeheimnisses freisprechen wird – falls er gutgläubig war, das heisst wirklich vor allem den Missstand beheben und nicht eine politische Kampagne führen wollte.

4. Das rigorose Durchsetzen von Geheimhaltungspflichten bringt nichts. Der Staat sollte wenn immer möglich umfassende Transparenz schaffen. Nur so kann heute Macht legitimiert werden. Auch das haben die Behörden noch nicht wirklich begriffen. So hat die Nationalbank mit ihrer verschleiernden Pressemitteilung vom 23. Dezember 2011 die politische Kampagne der SVP erst richtig in Gang gebracht. Sofort hätten das interne Reglement über Eigengeschäfte der Direktoriumsmitglieder und die Prüfberichte von Price Waterhouse Coopers sowie der eidgenössischen Finanzkontrolle veröffentlicht werden müssen. Und als allgemeine Lehre daraus: Behörden sollten Gesuche um Einsicht in amtliche Dokumente nicht wie heute leider üblich mit fadenscheinigen Argumenten abwimmeln, sondern wenn immer möglich gutheissen.

Werden diese Lehren gezogen, wird es schwierig sein, mit politischen Kampagnen demokratisch gewählte, fähige Leute wegen untergeordneten Fehlern aus dem Amt zu drängen. Und Informanten müssen nicht in der psychiatrischen Klinik landen.