Beugehaft für Journalisten

Der Fall Nef wird um ein Kapitel reicher: Das Zürcher Obergericht will den Journalisten Karl Wild per Beugehaft zur Aussage zwingen – ein rechtliches Unikum, das einer alten Zürcher Strafprozessordnung zu verdanken ist, die nur noch für Verfahren gilt, die vor Januar 2011 eingeleitet wurden.

So sieht es zumindest der Medienrechtler Peter Studer in einem Blogeintrag auf http://www.investigativ.ch: „Es mutet tatsächlich seltsam an, dass die obrigkeitsstaatliche Beugehaft im Schatten der modernen eidgenössischen Strafprozessordnung an der Limmat (anders als in den meisten Kantonen) belebt werden soll“.
Mehr dazu unter http://www.investigativ.ch/