Ab 1. Oktober 2013 werden Erwachsene, die nicht mehr als 10 Gramm Cannabis bei sich tragen, nur noch mit einer Ordnungsbusse in der Höhe von 100 Franken bestraft. Es gibt weder eine Verzeigung noch ein ordentliches Strafverfahren. Mit dieser Änderung des Betäubungsmittelgesetzes sollen Polizei und Justiz entlastet und Kosten gespart werden.
Damit behandelt die Schweiz in Zukunft geringfügigen Cannabiskonsum ähnlich wie eine Verkehrsbusse und macht einen Schritt in Richtung Legalisierung. Aber nur für Erwachsene. Jugendliche unter 18 Jahren werden bei Cannabiskonsum weiterhin in einem ordentlichen Verfahren nach Jugendstrafprozessordnung beurteilt. (Die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit wollte das Ordnungsbussenverfahren bereits ab 16 Jahren zulassen; erst in der nationalrätlichen Beratung wurde das Alter auf 18 Jahre erhöht.)
Dass Jugendliche schärfer bestraft werden als Erwachsene ist ungewöhnlich. Das Jugendstrafrecht führt in der Regel zu milderen Strafen. „Die unterschiedliche Behandlung halte ich für völlig uneinsichtig und auch inkonsistent“, meint denn auch der Freiburger Strafrechtsprofessor Marcel Niggli.
Anders sieht es sein Zürcher Kollege und SP-Nationalrat Daniel Jositsch: „Etwas Systemwidriges sehe ich da nicht“, sagt er. Man könne bezüglich Stafbarkeit von Drogenkonsum geteilter Meinung sein. „Der Gesetzgeber hat bei den Jugendlichen einen höheren Schutz gewollt.“
Höhere Strafe als höherer Schutz? Das werden Jugendliche anders sehen. Sicher ist, dass Cannabis weiterhin anders behandelt wird als Alkohol. Bei Alkohol sieht das Gesetz Verkaufsverbote vor, um die Jugendlichen zu schützen. Bestraft werden nicht die Jugendlichen, sondern nur die Händler, die Alkohol an Minderjährige abgeben.