Staatsanwälte ausser Kontrolle

Staatsanwälte ordnen Rasterfahndungen, Handydatenfang über IMSI-Catcher und Trojaner seit Jahren an – ohne oder nur mit prekärer gesetzlicher Grundlage. Und die Zwangsmassnahmengerichte, welche die rechtsstaatliche Kontrolle gewährleisten sollen, winken Fahndungsmethoden der Ermittler häufig durch. Zumindest erfährt die Öffentlichkeit nicht, wie sie die Entscheide begründen, in denen sie die Massnahmen der Staatsanwälte absegnen. Denn die Zwangsmassnahmenentscheide gelten als geheim.

Der mutmassliche Täter im Fall Rupperswil ist gefasst, der Fall gelöst. Wer jetzt Fragen stellt, ob alle Fahndungsmethoden legal waren, wird als «Täterschützer» beschimpft. Man will nicht hinschauen, ob die Ermittler legal gehandelt haben. Der Zweck heiligt die Mittel. Staatsanwälte dürfen alles. Auch Zehntausende von Handydaten auswerten, um überhaupt erst Verdächtige zu finden. Also eine Rasterfahndung durchführen, für die es keine klare gesetzliche Grundlage gibt.

Staatsanwälte haben Macht. Viel Macht. Sie können Menschen einsperren, stigmatisieren und per Strafbefehl verurteilen. Sie entscheiden über das Schicksal von Schuldigen, aber auch Unschuldigen. Wer mit Menschen spricht, die zu Unrecht in Untersuchungshaft sassen, zu Unrecht am Arbeitsplatz oder vor ihren Angehörigen verhaftet wurden oder auch nur als Verdächtige in Einvernahmen ihre Unschuld beteuern mussten, erfährt die Schattenseiten dieser Macht.

Es geht nicht um Täterschutz, wenn man eine klare gesetzliche Grundlage für Zwangsmass­nahmen fordert. Es geht um die Kontrolle staatlicher Macht. Die – so zeigt die Erfahrung – nötig ist, um die Zahl der Justizirrtümer klein zu halten, aber auch um den Missbrauch von Macht einzuschränken. Staatsanwälte werden heute zu wenig kontrolliert. Die Ermittler bestimmen bei neuen Technologien einfach selbst, was sie dürfen. Nicht nur wenn sie Rasterfahndungen durchführen, auch wenn sie Handygespräche abfangen oder Computer mit Trojanern verwanzen. Die Ermittler tun es einfach – auch ohne klare gesetzliche Grundlage – und vertrauen auf die Gerichte, die sie dann schon decken.

Und die Gerichte zeigen viel Verständnis für die Bedürfnisse der Strafverfolgungsbehörden. Mit welcher Begründung erfährt die Öffent­lichkeit kaum. Denn die Entscheide der Zwangsmassnahmengerichte, die die Straf­verfolger kontrollieren sollen, sind geheim. Auf der Strecke bleibt damit die Mitsprache von uns allen. Und die Prognose sei gewagt: Wir stehen nur so lange auf der Seite der Strafverfolger, wie alles gut geht. Deshalb dienen gesetzlich klar geregelte Zwangsmassnahmen auch den Strafverfolgern.

Privatsphäre bleibt auf der Strecke

Heute hängt zu oft von einzelnen spektakulären Verbrechen ab, was Staatsanwälte und Polizei dürfen. Der Fall Lucie führte 2009 dazu, dass Netzbetreiber Handydaten auf Gesuch der Strafverfolger sofort und ohne vorgängige Kontrolle des Zwangsmassnahmengerichts an Polizei und Staatsanwälte übermitteln. Auf der Strecke bleiben Anwalts-, Arzt- und Redaktionsgeheimnis. Die Fälle Rupperswil und Emmen (wo eine Frau brutal vergewaltigt wurde) werden die Rasterfahndung definitiv salonfähig machen. Mit einer nur prekären gesetzlichen Grundlage. Es ist unverständlich, dass das Parlament die Voraus­setzungen nicht klar und deutlich ins eben revidierte Bundesgesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs geschrieben hat.

Die Arbeit der Strafverfolger soll hier nicht schlechtgemacht werden. Gerade die Ermittler im Fall Rupperswil haben – soviel man heute weiss – gut gearbeitet. Und oft setzen Staatsanwälte Zwangsmassnahmen im Graubereich auch mit den besten Absichten ein.

Aber wieso sollen Staatsanwälte mit ihren Anliegen nicht zuerst den Gesetzgeber überzeugen müssen, bevor sie die Freiheit zugunsten der Sicherheit zurückdrängen dürfen? Wieso sollen nicht zuerst Erfahrungen anderer Staaten ausgewertet werden? Vor- und Nachteile abgewogen, optimale Kontrollen eingerichtet werden? Genau dies macht man, wenn man eine klare gesetzliche Grundlage schafft. Das ist nicht Täterschutz. Das ist demokratische Mitsprache.

(Erschienen in Tages-Anzeiger vom 20. Mai 2016)