Was belegen Justizdokumente wie Urteile, Einstellungsverfügungen + Co? Wie viel Beweiskraft haben sie? Und wie kann man sie einsehen? Diese kleine Wegleitung zu Justizdokumenten ist ein Service zur besseren Kontrolle der Justiz.
Urteile, Strafbefehle oder Einstellungsverfügungen sind für Rechercheurinnen und Rechercheure Gold wert: Sie belegen, was das Justizsystem für wahr hält und wie es die belegten Vorfälle rechtlich qualifiziert (Mord, Diebstahl, Veruntreuung etc.). Das gilt aber nur für rechtskräftige Entscheide – also Entscheide, bei denen die Beschwerdefrist ungenutzt verstrichen ist oder die vom Bundesgericht gefällt wurden. Ist ein Entscheid noch nicht rechtskräftig, kann eine übergeordnete Instanz den Fall noch immer anders entscheiden.
Spannend sind auch Dokumente aus der Voruntersuchung der Staatsanwaltschaften wie zum Beispiel Einvernahmeprotokolle, Gutachten, Protokolle über Augenscheine etc. Diese Dokumente gelten als geheim. Man kann sie sich nur über die Parteien beschaffen. Medienschaffende müssen mit ihnen vorsichtig umgehen, sonst droht eine Verurteilung wegen Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen (Art. 293 StGB).
Die Beweiskraft der einzelnen Dokumente und der Nutzen für Medienschaffende hängen stark von der Art des Dokumentes ab. Deshalb kommentiert „Recht brauchbar“ die wichtigsten Justizdokumente praxisnah in der Dokumentation 15_12_08_Justizdokumente_neu und stellt einen Musterbrief zur Einsicht in Urteile zur Verfügung 15_12_08_Musterbrief_Urteil
„Recht brauchbar“ ist interessiert an allen Erfahrungen mit Einsichtsgesuchen.