Hausfriedensbruch einmal anders

Ein 70-jähriger Schweizer wird innert zwei Monaten drei Mal wegen Hausfriedensbruchs verurteilt. Es ist immer dasselbe Haus. Es steht in Zürich am Kreuzplatz 11. Wieso er das tut, bleibt ein Rätsel.

Ort: Zürich
Zeit: 21. Dezember 2017 bis 28. März 2018
Fall-Nr: STAZL B-6 STR 2017 10034343 vom 24.10.2017, 10036353 vom 20.11. 2017 und 10040203 vom 21.12.2017
Thema: Strafbefehle wegen mehrfachen Hausfriedensbruchs

In schöner Regelmässigkeit wird Erwin Küng* gegen Monatsende bestraft: Am 24. Oktober, am 20. November und am 21. Dezember 2017. Immer wegen des gleichen Delikts: Hausfriedensbruch. Der 70-Jährige hat also ein Haus betreten, obwohl er das nicht durfte.

Zuerst verurteilt ihn die Staatsanwaltschaft Zürich/Limmat zu einer unbedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Franken. Dann zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 30 Tagen. Und das dritte Mal nochmals zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 30 Tagen. Offenbar hat er noch öfter ohne Einwilligung ein Haus betreten: Gemäss Strafbefehl weist «der Beschuldigte 8 Vorstrafen wegen Hausfriedensbruch auf». Was hat der Mann für ein Problem?

Wie Justizblog und die Republik kürzlich berichteten, kommt man an die Strafbefehle erst nach einem langen und zähen Hürdenlauf. Dann ist klar: Das Haus, das Küng trotz Verbot immer und immer wieder betritt, steht am Kreuzplatz 11 in Zürich. Es ist ein Züri-WC.

"Der Beschuldigte wurde am 17. Oktober 2017, am 19. Oktober 2017 und am 7. November 2017 in der Toilette der Züri-WC am Kreuzplatz 11 in 
8032 Zürich angetroffen, und es wurde festgestellt, dass der 
Beschuldigte die Nächte vom 16. Oktober 2017 auf den 17. Oktober, vom 18. Oktober auf den 19. Oktober 2017 sowie vom 6. November 2017 auf den 7. November in besagter Toilette verbracht hatte. Der 
Beschuldigte tat dies, obwohl er wusste, dass gegen ihn mit Schreiben vom 30. März 2015 (dem Beschuldigten am 30. März 2015 persönlich 
ausgehändigt) für sämtliche Züri-WC ein gültiges Hausverbot besteht."

Auszug aus dem Strafbefehl B-6/2017/10036353 vom 20. November 2017

Zürich ist – gemäss Rating des Beratungsunternehmens Mercer – die Stadt mit der zweithöchsten Lebensqualität der Welt. Trotzdem übernachtet ein 70-jähriger Schweizer in einem WC und wird deshalb ins Gefängnis gesperrt. Unbedingt. 30 Tage lang.

Erwin Küng ist ein «Obdachloser». Eigentlich wohnt er in einem Haus für betreutes Wohnen des Sozialdepartements der Stadt Zürich. Aber offenbar zieht er die Toilette am Kreuzplatz 11 vor. «Niemand muss in der Stadt Zürich unfreiwillig draussen übernachten», sagt Seraina Ludwig, Mediensprecherin der Sozialen Einrichtungen und Betriebe der Stadt Zürich. «Grundsätzlich liegt es aber in der Entscheidung des Einzelnen, ob er oder sie unsere Angebote in Anspruch nimmt oder nicht.» Weshalb übernachtet Erwin Küng lieber in einem WC als in der städtischen Unterkunft? Weitere Angaben kann Ludwig «aus Gründen des Persönlichkeits- und Datenschutzes» nicht machen.

Pro Jahr spricht das Amt für Umwelt- und Gesundheitsschutz, das für die Züri-WC zuständig ist, ein bis zwei Hausverbote für städtische Toiletten aus. Die häufigsten Gründe: «Regelmässige Belästigungen von Kunden, Kundinnen oder Mitarbeitenden oder regelmässige, vorsätzliche Sachbeschädigungen», erklärt Mediensprecherin Bärbel Zierl. Was ist der Grund im Fall Erwin Küng? Wieso reicht Züri-WC gegen einen 70-jährigen Obdachlosen Strafanzeige ein? Auch Zierl kann aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes keine konkreten Angaben machen.

Was nützen 30 Tage Knast bei einem 70-jährigen Obdachlosen, der eine Toilette einem Haus für betreutes Wohnen vorzieht? Eine Strafe soll die Leute abschrecken, eine Straftat überhaupt zu begehen. Und sie soll einen Täter davon abhalten, erneut straffällig zu werden. Beides lässt sich bei Erwin Küng wohl nicht erreichen. Wieso wird er trotzdem bestraft? Warum etwa nimmt sich kein Sozialarbeiter der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) seiner an? Die Oberstaatsanwaltschaft Zürich «nimmt keine Stellung zur Strafart und zur Strafzumessung in Einzelfällen», erklärt Christian Philipp, stellvertretender Leiter der Kommunikation.

Da zeigt sich ein Grundproblem des Schweizer Strafrechts: Urteilen Richter, müssen sie ihr Verdikt im Detail erklären. Urteilen hingegen Staatsanwälte – und das tun sie unterdessen in sagenhaften 98 Prozent aller Strafverfahren –, müssen sie ihre Strafbefehle nicht begründen. So erfährt die Öffentlichkeit nicht, weshalb genau Erwin Küng ein «Hausverbot» in Züri-WC hat und wer da genau wovor geschützt werden muss. Die unbedingte Freiheitsstrafe von 30 Tagen leitet die Staatsanwaltschaft rein formaljuristisch her:

"Aufgrund des Verschuldens von Erwin Küng, seines Vorlebens und 
seiner persönlichen Verhältnisse (der Beschuldigte weist 8 Vorstrafen wegen Hausfriedensbruch auf) sind die Voraussetzungen für eine 
bedingte Strafe nicht gegeben. Vielmehr ist davon auszugehen, Erwin 
Küng sei nicht bereit, sich rechtskonform zu verhalten. Eine 
Geldstrafe oder gemeinnützige Arbeit als Sanktionen kommen nicht 
infrage, da diese nicht vollzogen werden können, weil Erwin Küng 
weder über ein ausreichendes Einkommen noch über einen festen 
Wohnsitz in der Schweiz verfügt."

Auszug aus dem Strafbefehl B-6/2017/10036353 vom 20. November 2017

8. April 2018, 17.45 Uhr, Züri-WC am Kreuzplatz 11. «Platz» trifft es eigentlich nicht, es ist eher eine kleine Rettungsinsel im Verkehrsfluss, der sich von Zürich-Forch und Witikon in die City wälzt. Die Nummer 11 ist ein alter Sandsteinbau mit Schieferdach. Vier Säulen und eine ausgemalte Rundkuppel zeugen von altem Glanz. Unter der Rundkuppel duckt sich ein Kiosk, mit Graffiti versprayt. Und drei Züri-WC. Zwei davon sind gratis, in Vollchromstahl und hyperfunktional. Ein Trichter dient als Klosett und Lavabo in einem. Die WC-Brille schwenkt nach oben, wenn man sein Geschäft erledigt hat. Wer hier übernachten will, muss sich mit einer Grundfläche von einem Quadratmeter begnügen. Und einer Matratze aus Stahlgitter. Für den Eintritt ins dritte WC muss man einen Franken einwerfen, dafür hat es Heizung, ein separates Lavabo, eine fest montierte Klobrille und eine Grundfläche von vier Quadratmetern. An der Wand ein Schild:

"INFORMATION

Benützungszeit 15 Min.
Mit Eurokey 30 Min.
Achtung!
Tür öffnet 3 Minuten nach Aufleuchten der Warnlampe automatisch.
SOS-Taste nur im Notfall drücken."

An einem Ort, wo niemand lange bleiben will, wo Klobrillen in die Höhe schwenken, um nicht viel Platz einzunehmen, und Türen sich nach einer Viertelstunde automatisch öffnen, will der 70-jährige Erwin Küng auf einem Stahlrost von einem Quadratmeter oder einem Betonboden von vier Quadratmetern übernachten. Die Vollchromstahl-Einrichtung wirkt unzerstörbar. Von tätlichen Übergriffen ist nichts bekannt. Die Öffentlichkeit kann in dieser Zeit eines der drei WC nicht benutzen, und eine Putzequipe muss danach vielleicht sauber machen. Züri-WC und Staatsanwaltschaft geht das zu weit. Erwin Küng sitzt erst einmal 30 Tage im Knast.

* Name geändert

Dieser Text erschien erstmals am 25.4.2018 in der Onlinezeitung http://www.Republik.ch

Blamage für Zürcher Polizei und Staatsanwaltschaft

Die Schlappe von Zürcher Polizei und Staatsanwaltschaft wird immer grösser: Das Bezirksgericht Zürich hat schon den vierten Jugendlichen freigesprochen, den die Strafverfolger wegen Landfriedensbruchs mit hohen Strafen bestraft sehen wollten, obwohl die Beschuldigten nur aus der Ferne einem Krawall zusahen.

Der Krawall am Central von letztem Herbst wird zur Blamage der Zürcher Strafverfolger. Am 14. Juni wurde auch Thomas Haupt (Name geändert) vom Bezirksgericht Zürich freigesprochen.

Haupt war am Samstag 17. September 2011 um Mitternacht  am Central auf rund 1000 Partybesucher und 50 Polizisten getroffen. In Einsatzwagen warteten weitere Gesetzeshüter. Was als Party angekündigt war, sollte sich zur Strassenschlacht entwickeln. Einzelne Krawallanten warfen Bierflaschen gegen Polizisten, die Beamten antworteten mit Wasserwerfern und Gummischrot. Die Auseinandersetzungen dauerten fast zwei Stunden.

Thomas Haupt wich in Nebengassen aus, blieb aber in der Nähe, weil er «das Terrain nicht der Willkür der Polizei überlassen» wollte. Gegen halb zwei Uhr nachts wurde er wegen Landfriedensbruchs verhaftet und danach 14 Tage lang wegen Verdunkelungsgefahr in U-Haft behalten, obwohl er nur aus Distanz den Polizeieinsatz beobachtet hatte..

Haft und Strafe wurden zu Unrecht verhängt, befand das Bezirksgericht Zürich . Das Gericht sprach Thomas Haupt vollumfänglich frei. Blosses Gaffen sei nicht Landfriedensbruch, argumentierten die Richter wie in den drei  Freisprüchen vom Frühling, und gewährten Haupt eine erhöhte Genugtuung von 4000 Franken wegen der unrechtmässiger Haft.

Die Bilanz sieht für Polizei und Staatsanwaltschaft katastrophal aus: In vier der sechs vom Bezirksgericht beurteilten Fälle haben die Richter die Beschuldigten vollumfänglich freigesprochen. In einem Fall reduzierte ein Bezirksrichter das Strafmass von 160 auf 90 Tagessätze erheblich. Nur einmal wurde die von der Staatsanwaltschaft ausgefällte Strafe bestätigt (90 Tagessätze).

Zwei der vier Freisprüche wurden von der Staatsanwaltschaft angefochten. Einer erwuchs in Rechtskraft, im Fall von Thomas Haupt ist noch offen, ob die Staatsanwaltschaft auch ans Obergericht gelangt.

Hinschauen gleich schlimm wie dealen

Wer bei Krawallen aus der Distanz zuschaut, verdient die gleiche Strafe wie jemand, der mit 25 Gramm 
Heroin handelt oder mehrere Einbrüche begeht – urteilen die Zürcher Strafbehörden.

Christine Meier* und Thomas Haupt* werden Anfang Jahr vor Gericht stehen. Sie haben niemanden verletzt und auch sonst keinerlei Schaden angerichtet. Vorgeworfen wird ihnen, sie seien Mitte September 2011 am Central in Zürich «Teil einer öffentlichen Zusammenrottung» gewesen und hätten damit «die gewaltbereite Masse mit ihrer physischen Anwesenheit unterstützt». Landfriedensbruch heisst das im Juristenjargon.

Der 18-jährigen Christine droht eine bedingte Geldstrafe von 170 Tagessätzen à 30 Franken und zusätzlich eine Busse von 1600 Franken. Der 20-jährige Thomas soll 120 Tagessätze à 30 Franken und eine Busse von 800 Franken bezahlen. Damit fordert die Staatsanwaltschaft mehr als dreimal so hohe Strafen, wie sie sonst bei Landfriedensbruch üblich sind.

Für das gleiche Strafmass könnte Christine Meier mit 25 Gramm Heroin handeln, ein paar Einbruch- oder Entreissdiebstähle begehen, schwer betrunken Auto fahren oder sich mit 125 Kilometer pro Stunde innerorts blitzen lassen. «Die Strafen mögen von aussen betrachtet hoch erscheinen», gesteht der Zürcher Oberstaatsanwalt An­dreas Eckert ein. «Aber die Ausschreitungen am Central wollten wir konsequent ahnden.»

Die beiden Schweizer Jugendlichen, die noch nie straffällig geworden sind, verstehen die Welt nicht mehr. «Ich habe doch nichts Unrechtes getan», sagt Christine Meier. Sie hat in jener Nacht keine einzige Bierflasche geworfen, in keiner Art randaliert, sondern nur dagestanden und geschaut. Sie wollte Zeugin sein, wie die Polizei mit Jugendlichen umgeht, also mit ihrer Generation, in ihrer Stadt. «Und jetzt will man mich zur Kriminellen machen.»

Für Meier hatte alles Mitte Juli an einem Fest unter der Zürcher Duttweilerbrücke begonnen. Die junge Frau, die politisch nicht aktiv ist, schätzt solche Outdoor-Partys, weil sie nicht vom Kommerz gesteuert sind, der Eintritt nicht 30 Franken, nicht jeder Drink 15 und nicht jedes Bier zehn Franken kostet wie in einem Club. An jener Party im Hochsommer in einem kaum bewohnten Gebiet habe die Polizei mit einem Grosseinsatz die Musikanlage beschlagnahmt und grundlos mit Tränengas und Gummischrot in die Menge geschossen. Deshalb ging die 18-Jährige Mitte September ans Central, «um ein Zeichen zu setzen gegen solch sinnlose Gewalt der Polizei».

Auch Thomas Haupt ist Freiraum wichtig. «Freiraum heisst, sich vom Druck des Geldes zu befreien, von der Profitgier.» An jenem 17. September 2011 erfuhr er von Freunden per SMS, dass es in Zürich am Central eine Strassenparty gebe. Weil er an jenem Tag nach Zürich umzog, dachte er, es sei eine gute Gelegenheit, am neuen Wohnort Leute kennenzulernen.

Um Mitternacht traf Haupt am Central auf rund 1000 Partybesucher und 50 Polizisten. In Einsatzwagen warteten weitere Gesetzeshüter. Was als Party angekündigt war, sollte sich zur Strassenschlacht entwickeln. Einzelne Krawallanten warfen Bierflaschen gegen Polizisten, die Beamten antworteten mit Wasserwerfern und Gummischrot. Die Auseinandersetzungen dauerten fast zwei Stunden. Thomas Haupt wich in Nebengassen aus, blieb aber in der Nähe, weil er «das Terrain nicht der Willkür der Polizei überlassen» wollte. Gegen halb zwei Uhr nachts wurde er verhaftet.

Christine Meier stand gegen ein Uhr nachts mit Kollegen am Neumühlequai und beobachtete über die Limmat hinweg, wie Randalierer vor dem rund 100 Meter entfernten Hauptbahnhof ein Tramhäuschen demolierten. 20 Minuten später wurde sie mit Wasserwerfern Richtung Platzspitz getrieben, wo sie von beiden Seiten eingekesselt und danach verhaftet worden ist – wie Dutzende anderer Jugendlicher auch (siehe «September 2011: Die Bilanz einer Massenverhaftung», links).

Thomas Haupt und Christine Meier verbrachten 14 Tage in Untersuchungshaft – wegen «Verdunkelungsgefahr». Sie erlebten diese Internierung als Druckmittel, als Beugehaft. «Am dritten Tag forderte mich ein Staatsanwalt auf, eine Strafe wegen Landfriedensbruchs zu akzeptieren», sagt Meier. Sie käme dann mit einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen davon. Das kam für Meier aber nicht in Frage, «weil ich ja gar nichts Unrechtes gemacht hatte». Als die Staatsanwaltschaft Meier nach der 
Untersuchungshaft zu 170 Tagessätzen – also fast der doppelten Strafe – verurteilen wollte, erschien ihr die Justiz wie ein Bazar. Sie hat den Strafbefehl vor Gericht angefochten. «Beugehaft ist verboten», widerspricht Oberstaatsanwalt Andreas Eckert. Ein Staatsanwalt zeige einem Beschuldigten nur Varianten auf. Das sei normal.

Christine Meier ist noch heute überzeugt, dass die Polizei eine wichtige Funktion habe, aber sie ist von der sinnlosen Gewalt ernüchtert, die diese einsetzt.

Die Stadtpolizei Zürich sieht die Ereignisse im Sommer 2011 anders. Bei der Party unter der Duttweilerbrücke, an der die Polizei unverhältnismässig Gewalt angewendet haben soll, hätten die Jugendlichen mit der Aggression begonnen und Flaschen geworfen. Erst dann hätten die Beamten Gummischrot eingesetzt. Und den Vorwurf, beim Central Unschuldige verhaftet zu haben, kontert Polizeisprecher Marco Cortesi mit der Aussage: «Wer sich stundenlang in einem Gebiet aufhält, wo es 
zu Ausschreitungen kommt, muss damit rechnen, eingekesselt und verhaftet zu werden. Wenn Krawalle länger andauern, muss man sich halt entfernen.»

Diese Auffassung hat zur Konsequenz, dass Teilnehmer Demonstrationen oder öf­fentliche Feste verlassen müssen, wenn Ein­zelne über längere Zeit Gewalt anwenden. So kann die Versammlungsfreiheit durch Krawallanten ausser Kraft gesetzt werden.

Mitverantwortlich für diese Situation ist das Bundesgericht. Es erklärte im Grundsatzentscheid zum Landfriedensbruch, der noch aus dem Jahr 1982 stammt, einzig für straffrei, wer sich als «bloss passiver, von der Ansammlung distanzierter Zuschauer gebärdet». Weil diese offene Formulierung zu ungerechten Verhaftungen führen kann, fordern Strafrechtler wie Günter Stratenwerth oder Stefan Trechsel, dass «blosse Gaffer, auch wenn sie der Polizei lästig fallen, straflos bleiben».

Ähnlich sieht es Jugendanwalt Beat Fritsche, Mediensprecher der Zürcher Jugendstrafrechtspflege. «Wenn sich beweisen lässt, dass ein Beschuldigter am Neumühlequai stand und über die Limmat hinweg zuschaute, wie am Bahnhofquai ein Tramhäuschen demoliert wurde, kann man ihn nicht wegen Landfriedensbruchs verurteilen», meint er deutlich.

Die Jugendanwaltschaft, die minderjährige Straftäter beurteilt, hat denn auch anders reagiert als die Staatsanwaltschaft. Von 20 Strafverfahren im Zusammenhang mit den Ereignissen am Central hat sie bereits sieben eingestellt und nur fünf Strafbefehle erlassen. Acht Verfahren sind noch pendent. Erste Entschädigungen wegen ungerechtfertigter Haft wurden ausbezahlt.

Sollen bei Krawallen auch Zuschauer bestraft werden können, das übliche Strafmass verdreifacht und Untersuchungshaft als Druckmittel eingesetzt werden dürfen? Diese Fragen werden ab Anfang Jahr Gerichte verhandeln – die aller Erfahrung nach die Grundrechte höher einschätzen als Polizei und Staatsanwaltschaft.

September 2011: Die Bilanz einer Massenverhaftung

In der Nacht vom 17. auf den 18. September 2011 hat die Polizei in der Stadt Zürich 91 Jugendliche verhaftet, als es bei einer Party auf öffent­lichem Grund zu Krawallen kam.

  • 25 Jugendliche wurden umgehend wieder freigelassen, weil offensichtlich nichts Straf­bares vorlag.
  • 9 Jugendliche erhalten definitiv keine Strafe, da das Verfahren mangels Beweisen bereits eingestellt wurde.
  • 31 Jugendlichewurden von Staats- und Jugendanwälten zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Das Strafmass liegt zwischen 120 und 180 Tagessätzen bei volljährigen Beschuldigten und zwischen 400 Franken Busse und einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen bei minderjährigen Beschuldigten.22 dieser Strafbefehle wurden rechtskräftig, 9 wurden bereits angefochten und gelangen somit vor Gericht.
  • 26 Strafverfahren sind noch hängig, das heisst, es ist 
unklar, ob sie eingestellt werden, 
in einen rechtskräftigen Strafbefehl münden oder vor Gericht verhandelt werden. Ein Strafverfahren wurde 
an einen anderen Kanton ab­getreten.

Lang lebe der Lunch-Check

Der Lunch-Check hat den Charme einer Rationierungsmarke, trotzt aber Finanzkrisen und Übernahmeversuchen. Ein Plädoyer für ein Unikum, das in Zürich derzeit für heisse Köpfe sorgt.

Nur schon das Wort «Lunch-Check». Das klingt nach Pausenapfel und Rabattmarke. Und erst das Design mit dem Retro-Chic einer alten Briefmarke. Und das Logo mit dem Reiz einer Kleinanzeige im «gelben Heftli» aus den siebziger Jahren. Direktor Ernst Schneider, graumelierter Herr in grauem Anzug mit hellgrauer Krawatte, sagt: «Eine renommierte Werbeagentur hat uns dringend abgeraten, das Design zu ändern. Das sei heute Kult.»

Die Standuhr tickt im abgedunkelten Besprechungszimmer des Lunch-Check-Geschäftssitzes im Zürcher Enge-Quartier. Unangezündete Kerzen warten auf dem Beistelltisch. Stuckaturen verzieren die Decke. An den Wänden hängt gerahmte Natur aus früheren Jahrhunderten. Hier ist die Zentrale des Lunch-Checks, dieses Papierchens von nur gerade drei auf vier Zentimeter, das zum Erfolgsmodell wurde, aber jetzt durch einen trotzigen Sparentscheid der Stadt Zürich gefährdet ist.

Dabei erzielte die Schweizer Lunch-Check 2009 – im Jahr der globalen Finanzkrise – einen Umsatz von 81,6 Millionen Franken. 500 Arbeitgeber, darunter die Stadt und der Kanton Zürich, geben 40000 Angestellten die Verpflegungsgutscheine ab, die in 4500 Restaurants in der ganzen Schweiz eingelöst werden können. Und der Gewinn? «2009 waren es 31862 Franken und 44 Rappen», sagt HSG-Ökonom und Lunch-Check-Chef Schneider und ergänzt: «Wir sind eine Genossenschaft und somit nicht gewinnorientiert.» Ein Satz wie aus einer anderen Welt. Die Standuhr tickt gemütlich weiter. Nichts von Gewinnmaximierung, kein Geschwafel von Shareholder-Value. Hier zählt der «Member-Value».

«Eine Win-win-win-Situation»

Die Nutzer der Checks standen schon bei der Gründung im Jahr 1961 im Vordergrund. Damals wurde die Arbeitswelt immer stressiger, viele Angestellte fanden keine Zeit mehr, sich über Mittag zu Hause zu verpflegen. Einige Arbeitgeber richteten Kantinen ein; wer das nicht vermochte, gab Essenschecks ab. Um den administrativen Aufwand zu reduzieren, gründeten die Restaurantbetreiber die Lunch-Check-Genossenschaft. Als 1964 die Stadt und 1972 der Kanton Zürich einstiegen, kam der Umsatz so richtig in Fahrt. Heute hat die Zürcher Erfindung Anhänger in Genf, Basel und Bern, und neben der öffentlichen Hand (60 Prozent des Umsatzes) machen viele private Firmen mit.

«Der Erfolg des Lunch-Checks gründet in einer Win-win-win-Situation», erklärt Schneider. Das heisst: Alle haben Vorteile. Der Arbeitgeber muss keine Kantine bauen und spart Sozialabgaben, denn bis 180 Franken pro Monat sind Lunch-Checks von der AHV befreit. Die Restaurants profitieren vom zusätzlichen Umsatz, weil die Leute zu ihnen kommen, statt im Büro ein Sandwich zu verdrücken. Und die Angestellten sind nicht den mitunter zweifelhaften Künsten eines Kantinenkochs ausgeliefert. Finanziert wird das Lunch-Check-System mit seinen fünf Vollzeitstellen durch die Restaurants, die 1,5 Prozent Kommission bezahlen, und durch Finanzerträge.

Lunch-Checks sind heute fast beliebter als Geld. So beliebt, dass vor einigen Jahren eine Angestellte ihr Hochzeitsfest vollumfänglich mit den «zweckgebundenen Verpflegungsbeiträgen» finanzierte. Doch das ist nicht Sinn der Sache. Die Verwendung der Checks ist nämlich oft zeitlich eingeschränkt. «Gültig Montag bis Freitag, 11 bis 14 Uhr», steht auf den meisten. Früher gab es sogar noch solche, von denen nur einer pro Mahlzeit eingelöst werden durfte. «Die sind nicht mehr in», erklärt Direktor Schneider. «Der Trend geht klar hin zum zeitlich unbeschränkt gültigen Check.»

Die Genossenschaft wird nicht gefressen

Der Erfolg des Lunch-Checks sprach sich herum. Und so kam vor einigen Jahren Ticket Restaurant, der Global Player des Lunch-Check-Geschäfts, ins Stuckatur-Besprechungszimmer im Zürcher Enge-Quartier. Das Unternehmen, das zur französischen Hotelgruppe Accor gehört, vertreibt seine Essensgutscheine in 28 Ländern. Die Schweiz war ein hässlicher weisser Fleck auf seiner Karte. Darum wollte der ausländische Konkurrent die hiesige Genossenschaft übernehmen. Doch der kleine Bruder zeigte dem Global Player die kalte Schulter. «Uns sind der Nutzen für die Genossenschafter und die Selbständigkeit wichtiger als der Gewinn», sagt Ernst Schneider.

Auch die Manager von Siemens Nixdorf sassen schon unter den Landschaftsidyllen im Besprechungszimmer. Sie versuchten vor gut zehn Jahren, Schneider ein Chipkarten-System schmackhaft zu machen. «Ganz abgesehen vom Erfolg oder Misserfolg des Projekts hätte die Umsetzung annähernd 15 Millionen gekostet», erzählt der Lunch-Check-Direktor. Kein Problem, habe Siemens geantwortet. Er solle doch einfach die Kommission der Restaurateure verdreifachen. Nicht genügend Member-Value, entschied Schneider – und blieb beim Märklisystem.

In den letzten Jahren hat der Direktor weitere Kartensysteme evaluiert, aber wieder verworfen, weil nach wie vor zu viele Probleme ungelöst sind. Deshalb kleben die Restaurantbetreiber weiterhin jeden Monat tapfer Bogen um Bogen mit Lunch-Checks voll, schicken dicke Kuverts eingeschrieben an die Zentrale, wo die Bögen sortiert, gezählt und dann vernichtet werden. Nicht nur in Design und Gesellschaftsform, sondern auch im Vertriebssystem verweigert sich der Lunch-Check mit Erfolg der Moderne.

Und nun: Sparen am falschen Ort

Doch jetzt droht Ungemach. Der Zürcher Stadtrat – unter Druck durch ein hohes Defizit – hat Ende des letzten Jahres beschlossen, seinen Angestellten keine Lunch-Checks mehr abzugeben. Damit will er neun Millionen Franken sparen. Direktor Schneider drohen 20 Prozent seines Umsatzes wegzubrechen. Da wird der graue Mann im Besprechungszimmer mit der Standuhr richtig kämpferisch. Im März muss der Beschluss noch durchs Zürcher Stadtparlament. Er rechnet vor, dass sich die Stadt mit der Sparmassnahme ins eigene Fleisch schneide. Dass dann die Angestellten höhere Steuerabzüge für auswärtige Verpflegung machen können. Steuerverlust: 2,5 Millionen Franken. Dass die Gastrobetriebe eine Umsatzeinbusse von 18 bis 20 Millionen Franken pro Jahr erleiden würden. Steuerverlust: 1,5 Millionen Franken. Und dass 150 bis 200 Gastroangestellte arbeitslos werden. «Das würde den Staat weitere 7,5 Millionen Franken kosten», meint Schneider.

Der Mann ist Mister Lunch-Check schlechthin und der geborene Lobbyist. Vor bald 40 Jahren wurde er Direktor der Genossenschaft und hat schon diverse Kämpfe hinter sich. 1995 zum Beispiel wollte der Kanton Zürich seinem Kader die Lunch-Checks streichen. Schneider sass 15 Stunden lang auf der Tribüne des Kantonsrats und verfolgte die Debatte mit. Als der Antrag definitiv versenkt war, brach er in Jubel aus und klatschte laut. Alle Kantonsräte drehten sich um zu ihm. So etwas sei im Parlament nicht erlaubt. Der idealistische, ruhige Betriebswirt aus dem abgedunkelten Besprechungszimmer war für einen Moment ausgeflippt.