Kantone planen Anlaufstellen für Whistleblower

Verschiedene Kantone richten Anlaufstellen für Whistleblower ein – endlich. Doch jeder wurstelt für sich.

Im Kanton 
St. Gallen gibt es seit Anfang Juni eine Anlaufstelle für Whistleblower, der Zürcher Kantonsrat hat soeben über deren Einführung beraten. Im Kanton Luzern wird in der zweiten Jahreshälfte eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt, und die Berner Regierung will zumindest den Kündigungsschutz für Whistleblower verbessern. Dass Bewegung in die Sache kommt, ist erfreulich. Es zeigt sich aber auch: Die realisierten und geplanten Lösungen sind so vielgestaltig, dass zukünftige Whistleblower Mühe haben werden, sich zu orientieren.

So wurde in St. Gallen per 1. Juni eine externe Person als Anlaufstelle bestimmt. Wer «in Treu und Glauben» Missstände 
an diese meldet, verletzt die Treuepflicht nicht und ist so vor Kündigung geschützt. Doch anonyme Meldungen werden nicht entgegengenommen, und auch ein Internetportal gibt es nicht. «Das ist eine unvollständige Lösung», kritisiert denn auch Delphine Centlivres, Geschäftsführerin der Anti-Korruptions-Organisation Transparency International. «Anonyme Meldungen müssen möglich sein.» Zudem gebe es jetzt in St. Gallen mit der neuen Anlaufstelle sowie dem Ombudsmann gleich zwei Meldestellen. «Das verwirrt. Nötig ist eine einzige, zentrale Anlaufstelle», so Centlivres. Zudem ist erstaunlich, wie zurückhaltend diese neue Meldestelle kommuniziert wurde. Gefunden habe ich sie auf der Website des Kantons St. Gallen noch nicht.

Ganz auf eine spezialisierte Meldestelle verzichten will hingegen der Kanton Bern: Er fasst bloss die Verbesserung des Kündigungsschutzes für Whistleblower ins Auge. Die Finanzdirektion will dem Regierungsrat noch vor der Sommerpause entsprechend Antrag stellen. «Wenn jemand einen Missstand melden will, kann er sich zum Beispiel an den zuständigen Regierungsrat wenden oder an die Anlaufstelle des Per­sonalamts», erklärt Gerhard Engel, stell­vertretender Generalsekretär der Berner Finanzdirektion. Das überzeugt Centlivres von Transparency indes nicht: «Angestellte müssen sich an eine möglichst unabhängige Stelle ausserhalb der Hierarchie wenden können, sonst haben sie kein Vertrauen.» Dazu meint Engel: «Notfalls gibt es ja auch externe Anlaufstellen wie jene des Beobach­ters

Im Kanton Zürich existiert bereits eine Whistleblower-Anlaufstelle, die von der Verwaltung unabhängig ist: der kantonale Ombudsmann. Er ist nicht dem Regierungsrat unterstellt, sondern dem Kantonsrat. Doch gegen diese Lösung hat die Spezialistin von Transparency grundsätzliche Einwände: «Ombudsstellen sind als Anlaufstellen für Whistleblower nicht geeignet, 
da sie die gemeldeten Vorfälle nicht selbst untersuchen können und auf Mediation und Vermittlung ausgerichtet sind», so Delphine Centlivres. Das sehen Verwaltungsrechtsprofessoren wie der St. Galler Yvo Hangartner oder der Zürcher Georg Müller genauso. Müller hat den Skandal um die Zürcher Beamtenpensionskasse BVK untersucht und in seinem Schluss­bericht ausdrücklich eine spezialisierte Anlaufstelle für Whistleblower gefordert. Ein entsprechender parlamentarischer Vorstoss ist im Zürcher Kantonsrat hängig.

Anlaufstelle oder keine? Externe Person? Ombudsstelle? Die etwas willkürlichen Versuchsballone der Kantone sind überflüssig, denn es gibt bereits taugliche Vorbilder. So amtiert im Kanton Genf seit 2007 der kantonale Rechnungshof als ­Whistleblower-Anlaufstelle. Drei Magistraten und drei Stellvertreter, die direkt vom Volk gewählt sind, können sämtliche Ämter durchleuchten und Missstände untersuchen. Ihnen stehen 12 Wirtschaftsprüfer zur Seite, die pro Jahr rund 40 Dossiers abklären und rund ein Dutzend Empfehlungen erlassen. 77 Prozent der Empfehlungen wurden innert dreier Jahre umgesetzt.

Auch die Eidgenössische Finanzkontrolle des Bundes (EFK), die seit 2005 als Anlaufstelle für Whistleblower dient, ist ein Erfolg. 2011 erhielt sie 62 Meldungen und hat ein halbes Dutzend Strafverfahren eingeleitet. Die Angestellten des Bundes haben umfassenden Kündigungsschutz, wenn sie Missstände melden. «Grundsätzlich ist das eine sehr gute Lösung», urteilt Centlivres von Transparency. Einziger Mangel: «Es muss noch klarer gemacht werden, dass die EFK nicht nur Hinweise zu finanziellen Angelegenheiten entgegennimmt, sondern zum Beispiel auch zu Sicherheitsvorschriften, die nicht beachtet wurden.» Um ihre Erfahrungen breiter zu streuen, fasst Trans­parency International nun die Schaffung eines Leitfadens für taugliche Whistleblower-Lösungen des Staates ins Auge.

Weshalb der Justizjournalismus in Helvetien darbt

Embedded Journalists, unerfahrene Gerichtsreporter, Desinteresse der Medien und die Angst der Justizbehörden vor Transparenz sind vier Gründe für das Malaise des Justizjournalismus in der Schweiz. Vier Forderungen, um dies zu ändern.

Der kritische Justizjournalismus darbt in der Schweiz. Das hat mit vier Gründen zu tun: Erstens bauen die Medien die Justizberichterstattung ab. So berichten heute selbst in der NZZ nur drei Personen über Justiz, hingegen fast zwei Dutzend Leute über Parlament und Regierung in Bund und Kanton Zürich. Das Missverhältnis in der Berichterstattung über die drei Gewalten ist bei andern Zeitung kaum anders. Oder kann sich jemand daran erinnern, dass Bundesrichterkandidaten vor den Wahlen ähnlich geröntgt wurden wie Bundesräte und Parlamentarier?

Zweitens sind die regelmässigen Gerichtsberichterstatter, welche die Kompetenz zur Justizkritik haben,  meist embedded journalists, die aus Rücksicht auf das Justiz-Biotop, in dem sie selbst leben, nicht alles schreiben können, was wichtig wäre. Drittens ist die grosse Masse der Gerichtsberichterstatter  unerfahren und vermeldet nur Sensationen, übt hingegen keine fundierte Justizkritik. Dass da die Justizbehörden von Polizei über Staatsanwaltschaften bis zu den Gerichten misstrauisch sind, ist zumindest zum Teil verständlich. Doch dies erklärt die Angst der Justizbehörden vor Transparenz bei weitem nicht, die viertens Justizkritik erschwert.

Schade eigentlich, denn Justizjournalismus tut not in der Schweiz. Er müsste drei Fragen stellen:

1. Liegt ein Justizfehler vor? (Wie zum Beispiel beim Bundesgerichtsentscheid zu Swissmedic)

2. Ist das juristisch korrekte Urteil auch gerecht? (Eine Frage, die sich zum Beispiel beim Fall Wyler/Zopfi stellt)

3. Gibt es Dysfunktionen im Justizsystem? (Wie zum Beispiel im Bezirk March, wo Anwälte und Richter Herrenabende feiern und sich danach wieder vor und hinter den Schranken des Gerichts unbefangen begegnen)

Damit Justizjournalismus und Justizkritik in der Schweiz diesen Fragen wieder fundiert nachgehen können, müssen 4 Forderungen erfüllt werden:

1. Sämtliche Justizbehörden müssen Zugang zu ihren Entscheiden gewährleisten. Kostenlos und schnell.

2. Justizjournalismus ist als spannendes Berufsfeld für Juristen bekannt zu machen.

3. Rechtswissenschaftliche Lehre und Justizjournalisten sollten häufiger zusammenarbeiten, denn beide machen das gleiche – wenn auch in unterschiedlichen Diskursen.

4. Medien sollten der Justizberichterstattung und der Justizkritik mehr Raum geben.

Also Bodenpersonal Justitias rege Dich!

Die Unverfrorenheit der digitalen Monopolisten Facebook + Co

Die digitalen Monopolisten Facebook, Google, Twitter + Co werden zur Bedrohung für Demokratie, Rechtsstaat und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Unterdessen ist es ein Gemeinplatz, dass Persönlichkeits-, Datenschutz- und Urheberrechte im Internet ausgehebelt werden, weil sie schlicht nicht vollzogen werden können. Der Staat als Kontroll- und Deutungsinstanz hat abgedankt. Facebook schreibt die Datenschutzgesetze, Musiktauschbörsen machen das Urheberrecht zu Makulatur, und auf Prangerwebistes schwingen sich einzelne Bürger zu selbst ernannten Richtern auf.

Neu ist nun auch die Tendenz, dass internationale Provider und die digitalen Monopolisten die Meinungsäusserungsfreiheit und damit die für die Demokratie zentrale Freiheit der Meinungsbildung beschränken.

So wurde der Betreiber des Blogs www.eschenring.ch von seinem Provider darüber informiert, dass der Blog innert 48 Stunden umgeschrieben werden müsse, weil es fünf Beschwerden gegeben habe.

Der Blogger erfuhr nicht, wer sich beschwert hat, nur worüber: Eschenring.ch hatte der Polizei in einem Mordfall vorgeworfen, Unschuldige verdächtigt und ihnen keine Einsicht in Akten gewährt zu haben. So schrieb der Blogger unter anderem „Ein heimliches Stasi-Datennetzwerk wird damit betrieben!“ oder „skandalöse Geheimbehörden schüren Angst & Schrecken“ oder „Zuger Behörden stecken tief im Sumpf illegaler Machenschaften“.

Diese Sätze seien umzuschreiben, verlangte der Provider. Ansonsten werde der Blog geschlossen. Diese Forderung war ultimativ. Zu den Vorwürfen konnte der Blogger nicht Stellung nehmen.

So zügelte er den Content für 3000 Franken zu einem andern Provider.

Ähnlich ging es einem Beobachter-Journalisten, der über eine Zürcher Firma schrieb, die Gentests vertrieb. Hier schloss die Blog-Plattform den Blog schon mal vorsorglich. Erst nach Tagen wurde er wieder frei geschaltet.

Diese Vorkommnisse sind nicht einfach nur unangenehm für ein paar Schreiberlinge. Nein, sie zeigen, wie Provider die Meinungsäusserungsfreiheit beschränken können. Ähnlich machen es Facebook, das zum Beispiel eine Diskussionsgruppe zur Ölpest im Golf von Mexiko von 800’000 Leuten kurzerhand schliesst, und Flickr, das eine Foto einer Reportage löscht, die ein rauchendes Strassenkind zeigt.

Doch die digitalen Monopolisten beeinflussen die Meinungsbildung noch viel subtiler: So personalisiert Google die Suchanfragen mittels Algorithmen, die sich nach den früheren Suchanfragen des Nutzers richten. Ähnlich schlägt Facebook neue Freunde und Amazon neue Bücher vor. Der Nutzer nimmt nur noch wahr, was seinen früheren Interessen gleicht. Überraschendes, unerwartetes scheint gar nicht mehr auf.

Der eidgenössische Öffentlichkeits- und Datenschutzbeauftragte hält das für bedenklich und fordert gesetzliche Regelungen, auch wenn es um Globalplayer gehe. Ähnliches beabsichtigen FDP-Nationalrat Peter Malama, SP-Nationalrat Jean-Christophe Schwaab und CVP-Nationalrätin Viola Amherd mit parlamentarischen Vorstössen, die ein Social Media-Gesetz vergleichbar dem RTVG, ein Recht auf Vergessen und eine Verpflichtung zur angemessenen Berücksichtigung der Meinungsvielfalt fordern.

Diese Vorstösse sind in den letzten Wochen eingereicht worden. Davor war Netzpolitik in der Schweiz kein politisches Thema. Zum Glück ist die Schweiz aufgewacht.

Mehr dazu im aktuellen Beobachter. Und an der Veranstaltung von Reporter ohne Grenzen am 3. Mai 2012 im NZZ-Foyer in Zürich.

Wyler/Zopfi akzeptieren Urteil

Die beiden Whistleblowerinnen ziehen ihren Fall nicht an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiter, weil die Chancen in Strassburg zu gering seien. 

„Die Gefahr für eine Niederlage ist zu hoch“, begründet Esther Wyler den definitiven Verzicht auf den Gang nach Strassburg. „Das wäre für alle künftigen Whistleblower kontraproduktiv.“ Sie stützt ihren Entscheid auf ein Kurzgutachten des emeritierten Berner Staatsrechtsprofessors Jörg Paul Müller. Der EMRK-Spezialist kam zum Schluss, dass die Chancen einer Beschwerde an den EGMR „nur sehr gering“ sind (vgl. Auszug aus der Stellungnahme von Prof. Jörg Paul Müller).

Die Praxis des Strassburger Gerichts unterscheidet sich beim Whistleblowing kaum von jener des Bundesgerichts. Im Juli letzten Jahres hat der EGMR zwar einer Frau aus Deutschland recht gegeben, die Missstände in einem Pflegeheim öffentlich gemacht hatte. Doch war die Pflegerin zuvor auch an die Staatsanwaltschaft als externe Anlaufstelle gelangt. Das hatten Esther Wyler und Margrit Zopfi nicht gemacht – was ihnen das Bundesgericht vorwarf. „Heute würde ich an die Whistleblower-Beratung des Beobachters oder direkt an den Staatsanwalt gelangen, bevor ich an die Medien ginge“, meint Esther Wyler.

Damit bleibt es bei den Strafen, die das Zürcher Obergericht verhängt und das Bundesgericht Mitte Dezember 2011 bestätigt hatte: Die beiden ehemaligen Mitarbeiterinnen des Zürcher Sozialamtes wurden wegen Amtsgeheimnisverletzung zu bedingten Geldstrafen von je 20 Tagessätzen à 80 Franken verurteilt

Margrit Zopfi und Esther Wyler fordern vom Parlament, dass es nun den Schutz von Whistleblowern verbessert. Bereits diese Woche wird FDP-Nationalrat Filippo Leutenegger eine parlamentarische Initiative einreichen, die das Strafgesetzbuch zu Gunsten von Whistleblowern ändern will. Leutenegger lässt aber offen, ob Whistleblower vor dem Gang an die Medien an eine externe Meldestelle gelangen müssen, um straffrei zu bleiben. Das müsse der Gesetzgeber entscheiden, meint er auf Anfrage.

Zwei Gesetzesvorschläge, die den Kündigungsschutz von Whistleblowern verbessern wollen, liegen im Justizdepartement von Simonetta Sommaruga auf Eis, obwohl das Vernehmlassungsverfahren bereits vor mehr als einem Jahr abgeschlossen wurde.

Die Fehler des Alex Baur

Ich habe bisher Alex Baurs Texte geschätzt. Sie sind unbequem, aber gut recherchiert. Jetzt sind mir aber Zweifel gekommen, ob das stimmt, weil ich in einem konkreten Text genau überprüfen kann, wie der Journalist arbeitet.

In der Weltwoche vom 8. März 2012 schreibt Baur, ich hätte im Beobachter einen Text verfasst, der in der Vermutung gegipfelt habe, „dass mehr als die Hälfte der Täter zu Unrecht in der Verwahrung sitzen.“ Die Anführungszeichen stammen vom Weltwoche-Text. Baur erweckt damit den Eindruck, es werde eine Aussage von mir zitiert.

Das ist falsch. Die Originalpassage lautet: „Sogar renommierte Psychiater wie die Deutschen Norbert Nedopil oder Wilfried Rasch vermuten, dass mehr als die Hälfte der Täter zu Unrecht in der Verwahrung sitzen.“ Statt sich mit den Argumenten dieser Experten auseinanderzusetzen, spielt Baur auf den (falschen) Mann und verbirgt sein eigenes Denken. So mailte mir Baur im August 2010 folgenden Satz: „Ich habe den Eindruck, dass die Gefahr heute sehr gross ist, dass Verdächtige auf Vorrat weg gesperrt werden – einfach weil kein Psychiater das geforderte Unbedenklichkeitszertifikat ausstellen mag.“

Baur behauptet in seinem Weltwoche-Text von Anfang März 2012 weiter, ich hätte einen naiv wohlwollenden Text über den Serienvergewaltiger Markus Wenger geschrieben.  Auch das ist falsch, denn der Text über Markus Wenger stammte nicht von mir, sondern von einer Ex-Weltwoche-Journalistin.

Leider hat mich Baur zu diesen Vorwürfen vorgängig nicht Stellung nehmen lassen. Mit seinem Text verletzte der Recherchejournalist mehrfach die Wahrheits- und Fairnessgebote des Presserates.

Ich werde in Zukunft Baurs Texte vorsichtiger lesen. Auch mehrfach leicht daneben kann in der Summe schwer daneben ergeben.

Steuerabzüge wuchern ausser Kontrolle

99 Steuerabzüge machen das Schweizer Steuersystem zum undurchsichtigen Dickicht, das den Reichen und den Schlauen dient. Mit Steuergerechtigkeit hat das nichts mehr zu tun.

50’000 Franken mehr Lohn kassieren und trotzdem nicht mehr Steuern zahlen – das geht ganz legal. Man muss nur Chef sein und einer Kaderversicherung angehören. Beiträge an diese Altersvorsorge der Luxusklasse tauchen gar nicht erst in der Steuererklärung auf. Das Geld verschwindet in einem Steuerschlupfloch.

99 Stück davon hat die Eidgenössische Steuerverwaltung in einer Studie letztes Jahr geortet. Erstmals hat sie die Steuerabzüge systematisch erhoben und darüber gestaunt, dass dem Bund so 21 Milliarden Franken Einnahmen entgehen. Jetzt haben die Steuerbeamten des Bundes die Liste aktualisiert und stellen sie erstmals ins ­Internet. Die Zahl der Abzüge ist geblieben, die Gesamtsumme um 200 Millionen Franken gestiegen.

Die Bilanz des durchlöcherten Steuersystems fällt vernichtend aus: Die Steuergerechtigkeit bleibt auf der Strecke, die Schlauen werden belohnt, und der Staat hat die Kontrolle über die Finanzen verloren, weil er nur noch knapp abschätzen kann, wie viel Steuern ihm pro Abzug entgehen – auch das sagt die Studie der Eidgenössischen Steuerverwaltung.

Experten wie der Freiburger Wirtschaftsprofessor Reiner Eichenberger, die Sankt Galler Wirtschaftsprofessorin Monika Bütler und der ehemalige Preisüberwacher und SP-Nationalrat Rudolf Strahm kritisieren das System bereits seit Jahren. «Nur noch ein paar Bundesbeamte zahlen den Maximalsteuersatz», meint Strahm. «Alle anderen nutzen die Schlupf­löcher so gut wie möglich für sich aus. Je mehr Ausnahmen, desto unfairer; 
je weniger Abzugsmöglichkeiten, desto ­gerechter.»

Eichenberger ortet das Problem im Klientelsystem der Politik – jeder schaut für die Steuerabzüge seiner Wähler, niemand betrachtet die Auswirkungen der einzelnen Abzüge im Ganzen. «Gewinner sind meist die Schlaumeier. Das nervt», bringt es Monika Bütler auf den Punkt. Alle drei fordern eine drastische Reduktion der Steuerabzüge, einen Rechnungshof, der unabhängig von der Politik Stellung zu Finanz- und Steuervorlagen nehmen könnte, und eine Expertenkommission, die das aktuelle Steuersystem schonungslos durchleuchtet – nach dem Vorbild Englands.

Welche Politikerin, welcher Politiker packt das heisse Eisen an?

Mehr dazu im Beobachter.

Hinschauen gleich schlimm wie dealen

Wer bei Krawallen aus der Distanz zuschaut, verdient die gleiche Strafe wie jemand, der mit 25 Gramm 
Heroin handelt oder mehrere Einbrüche begeht – urteilen die Zürcher Strafbehörden.

Christine Meier* und Thomas Haupt* werden Anfang Jahr vor Gericht stehen. Sie haben niemanden verletzt und auch sonst keinerlei Schaden angerichtet. Vorgeworfen wird ihnen, sie seien Mitte September 2011 am Central in Zürich «Teil einer öffentlichen Zusammenrottung» gewesen und hätten damit «die gewaltbereite Masse mit ihrer physischen Anwesenheit unterstützt». Landfriedensbruch heisst das im Juristenjargon.

Der 18-jährigen Christine droht eine bedingte Geldstrafe von 170 Tagessätzen à 30 Franken und zusätzlich eine Busse von 1600 Franken. Der 20-jährige Thomas soll 120 Tagessätze à 30 Franken und eine Busse von 800 Franken bezahlen. Damit fordert die Staatsanwaltschaft mehr als dreimal so hohe Strafen, wie sie sonst bei Landfriedensbruch üblich sind.

Für das gleiche Strafmass könnte Christine Meier mit 25 Gramm Heroin handeln, ein paar Einbruch- oder Entreissdiebstähle begehen, schwer betrunken Auto fahren oder sich mit 125 Kilometer pro Stunde innerorts blitzen lassen. «Die Strafen mögen von aussen betrachtet hoch erscheinen», gesteht der Zürcher Oberstaatsanwalt An­dreas Eckert ein. «Aber die Ausschreitungen am Central wollten wir konsequent ahnden.»

Die beiden Schweizer Jugendlichen, die noch nie straffällig geworden sind, verstehen die Welt nicht mehr. «Ich habe doch nichts Unrechtes getan», sagt Christine Meier. Sie hat in jener Nacht keine einzige Bierflasche geworfen, in keiner Art randaliert, sondern nur dagestanden und geschaut. Sie wollte Zeugin sein, wie die Polizei mit Jugendlichen umgeht, also mit ihrer Generation, in ihrer Stadt. «Und jetzt will man mich zur Kriminellen machen.»

Für Meier hatte alles Mitte Juli an einem Fest unter der Zürcher Duttweilerbrücke begonnen. Die junge Frau, die politisch nicht aktiv ist, schätzt solche Outdoor-Partys, weil sie nicht vom Kommerz gesteuert sind, der Eintritt nicht 30 Franken, nicht jeder Drink 15 und nicht jedes Bier zehn Franken kostet wie in einem Club. An jener Party im Hochsommer in einem kaum bewohnten Gebiet habe die Polizei mit einem Grosseinsatz die Musikanlage beschlagnahmt und grundlos mit Tränengas und Gummischrot in die Menge geschossen. Deshalb ging die 18-Jährige Mitte September ans Central, «um ein Zeichen zu setzen gegen solch sinnlose Gewalt der Polizei».

Auch Thomas Haupt ist Freiraum wichtig. «Freiraum heisst, sich vom Druck des Geldes zu befreien, von der Profitgier.» An jenem 17. September 2011 erfuhr er von Freunden per SMS, dass es in Zürich am Central eine Strassenparty gebe. Weil er an jenem Tag nach Zürich umzog, dachte er, es sei eine gute Gelegenheit, am neuen Wohnort Leute kennenzulernen.

Um Mitternacht traf Haupt am Central auf rund 1000 Partybesucher und 50 Polizisten. In Einsatzwagen warteten weitere Gesetzeshüter. Was als Party angekündigt war, sollte sich zur Strassenschlacht entwickeln. Einzelne Krawallanten warfen Bierflaschen gegen Polizisten, die Beamten antworteten mit Wasserwerfern und Gummischrot. Die Auseinandersetzungen dauerten fast zwei Stunden. Thomas Haupt wich in Nebengassen aus, blieb aber in der Nähe, weil er «das Terrain nicht der Willkür der Polizei überlassen» wollte. Gegen halb zwei Uhr nachts wurde er verhaftet.

Christine Meier stand gegen ein Uhr nachts mit Kollegen am Neumühlequai und beobachtete über die Limmat hinweg, wie Randalierer vor dem rund 100 Meter entfernten Hauptbahnhof ein Tramhäuschen demolierten. 20 Minuten später wurde sie mit Wasserwerfern Richtung Platzspitz getrieben, wo sie von beiden Seiten eingekesselt und danach verhaftet worden ist – wie Dutzende anderer Jugendlicher auch (siehe «September 2011: Die Bilanz einer Massenverhaftung», links).

Thomas Haupt und Christine Meier verbrachten 14 Tage in Untersuchungshaft – wegen «Verdunkelungsgefahr». Sie erlebten diese Internierung als Druckmittel, als Beugehaft. «Am dritten Tag forderte mich ein Staatsanwalt auf, eine Strafe wegen Landfriedensbruchs zu akzeptieren», sagt Meier. Sie käme dann mit einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen davon. Das kam für Meier aber nicht in Frage, «weil ich ja gar nichts Unrechtes gemacht hatte». Als die Staatsanwaltschaft Meier nach der 
Untersuchungshaft zu 170 Tagessätzen – also fast der doppelten Strafe – verurteilen wollte, erschien ihr die Justiz wie ein Bazar. Sie hat den Strafbefehl vor Gericht angefochten. «Beugehaft ist verboten», widerspricht Oberstaatsanwalt Andreas Eckert. Ein Staatsanwalt zeige einem Beschuldigten nur Varianten auf. Das sei normal.

Christine Meier ist noch heute überzeugt, dass die Polizei eine wichtige Funktion habe, aber sie ist von der sinnlosen Gewalt ernüchtert, die diese einsetzt.

Die Stadtpolizei Zürich sieht die Ereignisse im Sommer 2011 anders. Bei der Party unter der Duttweilerbrücke, an der die Polizei unverhältnismässig Gewalt angewendet haben soll, hätten die Jugendlichen mit der Aggression begonnen und Flaschen geworfen. Erst dann hätten die Beamten Gummischrot eingesetzt. Und den Vorwurf, beim Central Unschuldige verhaftet zu haben, kontert Polizeisprecher Marco Cortesi mit der Aussage: «Wer sich stundenlang in einem Gebiet aufhält, wo es 
zu Ausschreitungen kommt, muss damit rechnen, eingekesselt und verhaftet zu werden. Wenn Krawalle länger andauern, muss man sich halt entfernen.»

Diese Auffassung hat zur Konsequenz, dass Teilnehmer Demonstrationen oder öf­fentliche Feste verlassen müssen, wenn Ein­zelne über längere Zeit Gewalt anwenden. So kann die Versammlungsfreiheit durch Krawallanten ausser Kraft gesetzt werden.

Mitverantwortlich für diese Situation ist das Bundesgericht. Es erklärte im Grundsatzentscheid zum Landfriedensbruch, der noch aus dem Jahr 1982 stammt, einzig für straffrei, wer sich als «bloss passiver, von der Ansammlung distanzierter Zuschauer gebärdet». Weil diese offene Formulierung zu ungerechten Verhaftungen führen kann, fordern Strafrechtler wie Günter Stratenwerth oder Stefan Trechsel, dass «blosse Gaffer, auch wenn sie der Polizei lästig fallen, straflos bleiben».

Ähnlich sieht es Jugendanwalt Beat Fritsche, Mediensprecher der Zürcher Jugendstrafrechtspflege. «Wenn sich beweisen lässt, dass ein Beschuldigter am Neumühlequai stand und über die Limmat hinweg zuschaute, wie am Bahnhofquai ein Tramhäuschen demoliert wurde, kann man ihn nicht wegen Landfriedensbruchs verurteilen», meint er deutlich.

Die Jugendanwaltschaft, die minderjährige Straftäter beurteilt, hat denn auch anders reagiert als die Staatsanwaltschaft. Von 20 Strafverfahren im Zusammenhang mit den Ereignissen am Central hat sie bereits sieben eingestellt und nur fünf Strafbefehle erlassen. Acht Verfahren sind noch pendent. Erste Entschädigungen wegen ungerechtfertigter Haft wurden ausbezahlt.

Sollen bei Krawallen auch Zuschauer bestraft werden können, das übliche Strafmass verdreifacht und Untersuchungshaft als Druckmittel eingesetzt werden dürfen? Diese Fragen werden ab Anfang Jahr Gerichte verhandeln – die aller Erfahrung nach die Grundrechte höher einschätzen als Polizei und Staatsanwaltschaft.

September 2011: Die Bilanz einer Massenverhaftung

In der Nacht vom 17. auf den 18. September 2011 hat die Polizei in der Stadt Zürich 91 Jugendliche verhaftet, als es bei einer Party auf öffent­lichem Grund zu Krawallen kam.

  • 25 Jugendliche wurden umgehend wieder freigelassen, weil offensichtlich nichts Straf­bares vorlag.
  • 9 Jugendliche erhalten definitiv keine Strafe, da das Verfahren mangels Beweisen bereits eingestellt wurde.
  • 31 Jugendlichewurden von Staats- und Jugendanwälten zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Das Strafmass liegt zwischen 120 und 180 Tagessätzen bei volljährigen Beschuldigten und zwischen 400 Franken Busse und einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen bei minderjährigen Beschuldigten.22 dieser Strafbefehle wurden rechtskräftig, 9 wurden bereits angefochten und gelangen somit vor Gericht.
  • 26 Strafverfahren sind noch hängig, das heisst, es ist 
unklar, ob sie eingestellt werden, 
in einen rechtskräftigen Strafbefehl münden oder vor Gericht verhandelt werden. Ein Strafverfahren wurde 
an einen anderen Kanton ab­getreten.

Fifa-Korruption: Deal mit Strafbehörden soll offen gelegt werden

Das Obergericht des Kantons Zug gibt dem Beobachter recht und will offen legen, weshalb das Strafverfahren gegen die Fifa und zwei weltbekannte Fifa-Funktionäre eingestellt wurde, nachdem diese 5,5 Millionen gezahlt hatten.

Es gibt ein Dokument, das Licht in die Korruption beim Weltfussballverband Fifa bringen kann. Mit der Einstellungsverfügung 2A 2005 31601 vom 11. Mai 2010 stellte die Zuger Staatsanwaltschaft ein Straf­verfahren gegen die Fifa und zwei «weltweit anerkannte Personen des öffentlichen Lebens» wegen Veruntreuung und ungetreuer Geschäftsbesorgung nach Art 53 StGB (Wiedergutmachung) ein – weil die Beschuldigten 
5,5 Millionen Franken Wiedergutmachung zahlten. Sie hatten zugegeben, von der Firma ISL Bestechungsgelder für die Vergabe von TV- und Vermarktungsrechte erhalten zu haben.

Der Beobachter verlangte Einsicht in die Einstellungsverfügung, um zu prüfen, ob Prominente von der Justiz bevorzugt behandelt wurden. Die Zuger Staatsanwaltschaft wollte Transparenz schaffen – unter Angabe der Beträge und der Namen. Doch die Fifa und die beiden Mitbeschuldigten reichten dagegen Beschwerde beim Zuger Obergericht ein.

Auch die Oberrichter haben sich nun für Transparenz entschieden: Es bestehe ein „gewichtiges öffentliches (und weltweites) Interesse an den Umständen, die zur Einstellung des Strafverfahrens im Fall Fifa führten“, schreiben sie in ihrem Entscheid vom 22. Dezember, der dem Beobachter vorliegt. Es müsse von der Öffentlichkeit kontrolliert werden können, „wie sich die Wiedergutmachungssumme von CHF 5,5 Mio zusammensetzt und wer sich in welcher Höhe daran beteiligt hat.“ Bis heute sei es nicht möglich zu prüfen, ob die Fifa und die beiden beteiligten Exekutiv-Mitglieder „in irgendeiner Weise bevorzugt behandelt wurde“ oder ob die Einstellung der Strafuntersuchung „in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht korrekt erfolgte“ (Fifa_Obergericht_Zug).

Deshalb wollen auch die Zuger Oberrichter dem Beobachter die Einstellungsverfügung herausgeben. Die Fifa und die beiden Mitbeteiligten haben nun 30 Tage Zeit, um gegen den Entscheid Beschwerde beim Bundesgericht einzulegen.

Fifa-Chef Sepp Blatter hatte vor zwei Monaten angekündigt, die Einstellungsverfügung Mitte Dezember öffentlich zu machen. Doch geschehen ist nichts.

Nachtrag 27. Dezember 2011, 18:00: Gemäss SDA akzeptiert die Fifa das Urteil. Damit ist aber noch nicht klar, ob die Einstellungsverfügung öffentlich wird, da die beiden mitbeteiligten Fifa-Funktionäre das Urteil als Privatpersonen anfechten können.

Nachtrag 11. Juli 2012: Das Bundesgericht hat die Beschwerde der beiden Fifa-Funktionäre abgewiesen und den Zugang zur Einstlellungsverfügung erlaubt.

Das fürstliche Ruhegehalt der Bundesrichter

Hat ein Bundesrichter auch nur einen Tag gearbeitet, erhält er ein Ruhegehalt von rund 100’000 Franken bis ans Lebensende. Hält er 15 Jahre durch, bezieht er derzeit maximal 176’000 Franken.

Bundesräte,  Bundeskanzlerin und Bundesrichter müssen nicht um ihre Renten zittern: Sie können ihre Pensionskassenguthaben aus vorgängigen Tätigkeiten bei der Wahl auf einem Freizügigkeitskonto parkieren, zahlen auch während ihrer Amtsdauer keinen Rappen in die Pensionskasse des Bundes ein, erhalten dann aber ein fürstliches Ruhegehalt. Nach vier Amtsjahren beziehen die Bundesräte eine Monatsrente von 18’333 Franken, 220’00 Franken pro Jahr. Die Bundesrichter habens noch besser: Sie erhalten ein jährliches Ruhegehalt von 100’000 Franken, wenn sie auch nur einen einzigen Tag als höchste Schweizer Richter gearbeitet haben. Halten Sie 15 Jahre durch, sind es 176’000 Franken.

Begründet wird dieses Privileg vom Bundesrat jeweils damit, dass sie „ihr Amt aus staatspolitischen Überlegungen in absoluter Unabhängigkeit von finanziellen und vorsorgerechtlichen Erwägungen antreten, ausüben und aufgeben können“. Das sei ein alter Zopf, kritisiert nun der Basler Staatsrechtsprofessor Markus Schefer. Bundesrichter verlören nicht ihre Unabhängigkeit, wenn sie in eine Pensionskasse einzuzahlen hätten. „Bundesrichter entscheiden ja oft Fragen, die auch sie selbst betreffen könnten – sei es im Strassenverkehrsrecht, im Steuerrecht oder eben bei Pensionskassenregelungen.“ Schefer hält hingegen das Ruhegehalt für Bundesräte für gerechtfertigt, weil diese ja den Mindestzins festzulegen hätten.

Bereits vier Vorstösse von linken bis rechten Parlamentariern versuchten die Ruhegehälter der Magistratspersonen abzuschaffen oder zu senken. Erfolglos. Das rächt sich nun bei der aktuellen Bundesratswahl: SP-Kandidat Alain Berset ist 39 Jahre alt. Würde er am 14. Dezember gewählt und träte nach vier Jahren zurück, könnte das den Steuerzahler Millionen Franken an Ruhegehalt kosten. SP-Präsident Christian Levrat, der noch vor Jahresfrist gefordert hatte, „die Bundesratsrente gehört abgeschafft“, war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

In den Kantonen ist das Ruhegehalt für Magistratspersonen ein Auslaufmodell: Zürich hats 2009, der Thurgau 2005 und Luzern bereits 2003 abgeschafft. Der Kanton St. Gallen debattiert gerade darüber.

Mehr im aktuellen Beobachter

Volkes Stimme: Kugel in den Bauch ist ok.

Krakelt ein betrunkener Serbe einsam in seiner Wohnung herum, dürfen in Nahkampf trainierte, hoch gerüstete Polizeigrenadiere seine Tür rammen und ihm zwei Kugeln in den Bauch schiessen, wenn er mit einem 11cm langen Küchenmesser einen Ausfallschritt gegen einen der kugelgesicherten Polizisten macht. So Volkes Meinung in Leserreaktionen.

Der Bericht über das Strafverfahren gegen den Polizeigrenadier, der den betrunkenen Serben Zeljko B., der bloss sich selbst umzubringen drohte, mit zwei Kugeln in den Bauch invalid schoss, hat zahlreiche Zuschriften ausgelöst. Alle gleich im Ton: „ich bin der meinung das zeljko b. ganz selber schuld ist daran was passiert ist.“, schreibt etwa Monika Steimer aus Au. „hätte er nicht getrunken, nicht randaliert, so dass seine familie zu nachbarn flüchten mussten, so wäre das alles nicht passiert. ich finde der polizist hat völlig zu recht gehandelt.“

Und ganz grundsätzlich wird Hans L. Cattaneo aus Winterthur: „Auf das Getue der Juristen und den Menschenrechts-Juristen in Strassburg können wir diesem Fall aber wirklich verzichten. Freuen wir uns, dass ausser dem Bauch des Täters niemand etwas abbekommen hat.“

Ungefilterte Stimmen, die allen Praktikern im Justizapparat zum Nachdenken empfohlen seien. Nicht weil sie richtig sind, sondern weil sie ausdrücken, was offenbar viele Schweizer glauben. Es zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, Strafrecht und entsprechende Urteile immer wieder in einfacher Sprache zu erklären. So haben die Leserbriefschreiber im konkreten Fall in ihrem Reflex nicht einmal wahrgenommen, dass es derzeit „bloss“ um ein faires Verfahren geht.