Kandidatinnen und Kandidaten für das Amt als Bundesrichter, Bundesverwaltungsrichter oder Bundesstrafrichter werden in der Öffentlichkeit kaum diskutiert. Justizblog versucht das zu ändern.
Wer hat Erfahrungen mit folgenden Personen, die von der Gerichtskommission zur Wahl vorgeschlagen werden? Antworten entweder via Xing oder auf mein Mail (vorname.nachname-at-gmx.ch). Kommentare werden nicht (mehr) aufgeschaltet, da die Gefahr von einseitigen Darstellungen zu gross wurde.
Die Wahl ist bereits am 26. September 2012. Deshalb ist eine Kontrolle erschwert. Im Unterschied zu Bundesratswahlen bleibt sehr wenig Zeit, um die Qualität der Spitzen der 3. Gewalt zu überprüfen.
Hier die am 18. September 2012 von der Bundesverwaltung öffentlich gemachten Namen:
- Frau Alexia Heine (SVP), Präsidentin des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich, als hauptamtliche Richterin des Bundesgerichts;
- Herrn Maurizio Greppi-Erb (SP), leitender Gerichtsschreiber am Kantonsgerichts Basel-Land, und Herrn Jürg Steiger (SVP), Gerichtsschreiber am Bundesverwaltungsgericht, als Richter des Bundesverwaltungsgericht.
Geschädigtenanwältinnen und Geschädigtenanwälte meldeten innert 48 Stunden vor allem Bedenken gegenüber Alexia Heine an, die als Hardlinerin im Sozialversicherungsrecht gelte. Die 3. Kammer des Zürcher Sozialversicherungsgerichts, die Heine derzeit präsidiert, falle durch harte bis kleinliche Urteile auf.
So schildert ein Geschädigtenvertreter den Fall eines Ergänzungsleistungs-Bezügers, dem diese 3. Kammer die unentgeltliche Rechtspflege verweigert habe mit dem Argument, nach Anrechnung des Freibetrages würden ihm ja monatlich noch 170 Franken Überschuss bleiben. In einem andern Fall habe die 3. Kammer einem Anwalt die Gerichtskosten auferlegt, als er gegen eine zu geringe Entschädigung aus unentgeltlicher Verbeiständung ans Sozialversicherungsgericht rekurrierte. Das Gericht zog für ihre neue Praxis eine Analogie zum Arbeitsrecht heran, um eine unbestrittene Praxis zu ändern. Die Beschwerde gegen diesen Entscheid wurde vom Bundesgericht in klaren Worten gutgeheissen, wie am 21. September bekannt wurde.
Zum Vorwurf der Hardlinerin meint Heine gegenüber Justizblog: „In der Regel wird ein Urteil am Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich von drei Richterinnen oder Richtern gefällt, die ausschliesslich dem Recht verpflichtet sind.“ Der ordentliche Spruchkörper der 3. Kammer des Sozialversicherungsgerichts bestehe neben ihr aus Frau Verena Daubenmeyer (SP) und Frau Dr. Esther Annaheim (SP). „Rückschlüsse auf Parteizugehörigkeit bei einem Dreiergremium ist deshalb abwegig, zumal grundsätzlich die Urteilsanträge durch die Gerichtsschreiber verfasst werden und wir RichterInnen, wenn möglich mit der nötigen Zurückhaltung Korrekturen vornehmen.“
Von Insidern des Zürcher Sozialversicherungsgerichts wird dies relativiert. Die beschriebene Zusammensetzung der 3. Kammer treffe nur formell zu. Oft Entscheide Heine auch mit dem SVP-Ersatzrichter Vogel zusammen, der sowohl als Gerichtsschreiber und als Ersatzrichter amte.
Klare Rückschlüsse auf Heines Haltung lassen sich aus einem Interview ziehen, das die Richterin im Jahre 2008 dem Zürcher SVP-Blatt „Zürcher Bote“ gab. Dort kommt durchaus eine harte Haltung gegenüber Sozialversicherungsbegügern zum Ausdruck.
Interessant ist auch, dass Heine die Lebenspartnerin von Alexander Segert ist, dessen Werbeagentur verschiedene SVP-Kampagnen entworfen hat und für das Minarett-Attack-Spiel verantwortlich ist. Deshalb musste sich Segert in Österreich wegen Volksverhetzung vor Gericht verantworten.
Die hobbymässige Dressurreiterin Heine (Jahrgang 1969, Schwester von Ruderer Xeno Müller) machte eine steile juristische Karriere. Dazu das vorläufige Resultat einer SMD-Recherche:
Dissertation 1996 an der HSG unter dem ledigen Namen Alexia Petra Müller zu „Der europäische Gerichtshof im Spannungsfeld von Subsidiarität und Integration“.
1999 Personalchefin beim Basler Chemie-Unternehmen Clariant. Geschäftsführerin des Schweizer Sportmuseums.
Später Leiterin des Rechtsdienstes für die Arbeitslosenkasse in Winterthur,
Gerichtsschreiberin am damaligen Eidgenössischen Versicherungsgericht in Luzern,
2007 Kandidatin für den Nationalrat auf der SVP-Liste des Kantons Zürich,
2008 Wahl ans Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich,
Im Juni 2008 sorgte Heine für Wirbel mit der Kritik an der Zusammensetzung des Spruchkörpers beim Einbürgerungsentscheid des Bundesgerichts. Darauf wurde in der NZZ vom 19. Juni 2008 der Leserbrief eines „Dr. iur. Peter Rudolf (Basel)“ publiziert:
„Sollten die Berichterstattung über die Tagung der Zürcher SVP (NZZ 9. 6. 08) und die Ausführungen von Alexia Heine zutreffen, handelt es sich um skandalöse Aussagen der Richterin. Die Vorstellung, im Einzelfall die Kammern des Bundesgerichts nach politischen Gesichtspunkten und nach Proporz zusammenzusetzen, ist inakzeptabel. Der Verweis auf die Tatsache, dass ein Bündner Richter an einem Entscheid, welcher der SVP Zürich nicht passt, mitgewirkt hat, disqualifiziert Frau Heine für jede richterliche Tätigkeit. Die Wähler im Kanton Zürich sind gefordert.“
Zu diesem Wirbel meint Heine heute auf Anfrage, der Leserbrief beziehe sich auf ihr Referat an der erwähnten SVP-Tagung, das von der NZZ verkürzt und verfälscht widergegeben worden sei. In ihrem Vortrag über die richterliche Unabhängigkeit und den Parteienproporz habe sie sich mit der Tatsache auseinandergesetzt, dass in der Schweiz Richter und Richterinnen auf Kantons- und Bundesebene nach dem Parteienproporz gewählt würden. Durch diesen Mechanismus würden unter anderem auch die Kastenbildung, wie wir sie aus anderen Ländern kennen, verhindert, beschreibt Heine die Vorteile dieses Vorgehens. Zudem könne die Proporzwahl der RichterInnnen dazu beitragen, dass Gerichtsentscheide eine höhere Akzeptanz bei den politischen Parteien und dadurch bei der Bevölkerung finden.
„In meinem Referat an der erwähnten SVP-Tagung ging es genau um diese Frage“, erklärt Heine. „Am Beispiel des Urteils über die Einbürgerung, habe ich versucht deutlich zu machen, dass die Akzeptanz des Urteils innerhalb der SVP vielleicht eher gegeben gewesen wäre, wenn ein SVP-Richter das Urteil mitgetragen hätte.“ Dabei sei ihr durchaus bewusst, dass der Parteienproporz weder auf Bundesebene noch auf kantonaler Ebene bis in die einzelnen Abteilungen runtergebrochen werden könne, weil die Unabhängigkeit der Judikative oberste Priorität habe und auch in der eigenen Organisation gegeben sein müsse.
Ab Juli 2009 war Heine Mitglied der Geschäftsleitung des Zürcher Sozialversicherungsgerichts,
November 2009 Wahl ins siebenköpfige Aufsichtsgremium der SRG-Deutschscheiz („aufgrund unseres Druckes“ – wie SVP-Nationalrat Ulrich Giezendanner dem „Sonntag“ erklärt),
Juli 2010 Vizepräsidentin des Sozialversicherungsgerichts Zürich
Juli 2011 Präsidentin des Sozialversicherungsgerichts Zürich.
Am 26. September 2012 mit 154 von 174 Stimme zur Bundesrichterin gewählt.