Sind die Spezialklauseln für die obersten Manager der Fifa rechtens? Unüblich sind sie auf jeden Fall.
So verliert eine fristlose Kündigung jeden Schrecken. Generalsekretär Jérôme Valcke und Finanzchef Markus Kattner sollten sämtliche Entschädigungen bis Ende der Vertragslaufzeit Ende 2019 (Valcke) und 2023 (Kattner) erhalten, selbst wenn ihnen aus wichtigem Grund fristlos gekündigt würde (Art. 337 OR). Und darüber hinaus verpflichtete sich die Fifa, sämtliche Kosten von Schadenersatz- oder Strafverfahren im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit zu übernehmen – sogar Bussen. So stehe es in zwei Zusatzklauseln, die Sepp Blatter am 30. April 2011 in die Verträge seiner beiden Mitarbeiter eingefügt habe, schreibt das amerikanische Anwaltsbüro Quinn Emanuel, das die interne Untersuchung der Fifa durchführt, in einer Medienmitteilung vom 3. Juni 2016. Und: «Diese zwei Klauseln scheinen gegen zwingendes Schweizer Recht zu verstossen.»
«Das ist eine klare Verletzung»
Thomas Geiser, Professor für Arbeitsrecht an der Universität St. Gallen, gibt den Fifa-Anwälten recht: «Das ist eine klare Verletzung des Schweizer Arbeitsvertragsrechts und der Versuch einer Rechtsumgehung.» Ab Kündigung dürfe die Fifa keine Entschädigungen mehr zahlen. Bereits bezahlte Summen könnten aber nur schwer zurückgefordert werden. Die Klausel, dass die Fifa alle Kosten von zivil- oder strafrechtlichen Verfahren übernimmt, hält Geiser für «sicher nicht voll gültig». Es könne doch nicht sein, dass die Fifa auch die Anwalts- und Gerichtskosten von Valcke und Kattner zahlen muss, wenn sie die beiden verklagt. «Bussen muss zudem sicher der Betroffene bezahlen.»
«Völlig unüblich» – aber legal?
Etwas anders sieht es der Zürcher Arbeitsrechtler Georges Chanson. «Das ist sicher ein goldenes Geschenk», räumt der Fachanwalt ein. «Eine volle Abfindung bei gerechtfertigter fristloser Entlassung ist zwar völlig unüblich, verstösst aber nicht offensichtlich gegen zwingendes Arbeitsvertragsrecht.» Das Schweizer Recht lässt viele Vertragsklauseln zu, wenn sie zugunsten des Arbeitnehmers sind. Nur wenige Bestimmungen schützen hingegen den Arbeitgeber. Die sind gemäss Chanson nicht verletzt.
Einen Weg, die Verträge von Valcke und Kattner anzufechten, sieht aber auch Chanson. «Es ist zu prüfen, ob der Vertragsschluss den strafrechtlichen Tatbestand der ungetreuen Geschäftsbesorgung erfüllt», meint er. Dann könnte der Vertrag als widerrechtlich angefochten und die Zahlung der Entschädigungen verweigert werden.
Die Fifa strich Blatter den Bonus und griff auch bei Valckes Entschädigungen ein. Gegen beide hat die Bundesanwaltschaft bereits vor Bekanntwerden dieser Verträge ein Strafverfahren eingeleitet. Die Fifa-Anwälte haben die gefundenen Dokumente der Bundesanwaltschaft, der Fifa-Ethikkommission und den US-Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet. Ob die Fifa die Verfahrens- und Anwaltskosten des Ex-Generalsekretärs Valcke auf Grundlage dieser Vertragsklausel zu übernehmen hat, wird das zuständige Gericht entscheiden müssen.
(Dieser Text basiert auf einem Artikel des Autors im Tages-Anzeiger vom 4. Juni 2016)