Ab 1. Oktober 2013 werden Erwachsene, die nicht mehr als 10 Gramm Cannabis bei sich tragen, nur noch mit einer Ordnungsbusse in der Höhe von 100 Franken bestraft. Es gibt weder eine Verzeigung noch ein ordentliches Strafverfahren. Mit dieser Änderung des Betäubungsmittelgesetzes sollen Polizei und Justiz entlastet und Kosten gespart werden.
Damit behandelt die Schweiz in Zukunft geringfügigen Cannabiskonsum ähnlich wie eine Verkehrsbusse und macht einen Schritt in Richtung Legalisierung. Aber nur für Erwachsene. Jugendliche unter 18 Jahren werden bei Cannabiskonsum weiterhin in einem ordentlichen Verfahren nach Jugendstrafprozessordnung beurteilt. (Die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit wollte das Ordnungsbussenverfahren bereits ab 16 Jahren zulassen; erst in der nationalrätlichen Beratung wurde das Alter auf 18 Jahre erhöht.)
Dass Jugendliche schärfer bestraft werden als Erwachsene ist ungewöhnlich. Das Jugendstrafrecht führt in der Regel zu milderen Strafen. „Die unterschiedliche Behandlung halte ich für völlig uneinsichtig und auch inkonsistent“, meint denn auch der Freiburger Strafrechtsprofessor Marcel Niggli.
Anders sieht es sein Zürcher Kollege und SP-Nationalrat Daniel Jositsch: „Etwas Systemwidriges sehe ich da nicht“, sagt er. Man könne bezüglich Stafbarkeit von Drogenkonsum geteilter Meinung sein. „Der Gesetzgeber hat bei den Jugendlichen einen höheren Schutz gewollt.“
Höhere Strafe als höherer Schutz? Das werden Jugendliche anders sehen. Sicher ist, dass Cannabis weiterhin anders behandelt wird als Alkohol. Bei Alkohol sieht das Gesetz Verkaufsverbote vor, um die Jugendlichen zu schützen. Bestraft werden nicht die Jugendlichen, sondern nur die Händler, die Alkohol an Minderjährige abgeben.
Die Tendenz, Schwache zu jagen, statt zu fördern scheint in weiten Kreisen unserer Schweiz der „Wohlhabenden“ beliebt zu sein. In meiner Wohngegend werden Bürger am und unter dem Existenzminimum durch Heerscharen von Regierungs- und Staatsangestellten gejagd, was das Zigfache der Inkassobeträge kostet. Wenn die Hälfte dieser Mittel für Förderung eingesetzt würde, könnte vielen geholfen werden, wirtschaftlich Fuss zu fassen und beispielsweise ein menschenwürdiges Alter zu verbringen, anstatt jährlich bis ans Lebensende verfolgt zu werden. Gibt es wahlwürdige ExponentInnen in den Parlamenten von Bund und massgeblichen Kantonen / Gemeinden, welche in der Lage sind, diese teuren Hetzjagden schnell und unkompliziert abzustellen? Siehe auch http://bazonline.ch/schweiz/standard/Steueroase-fuer-Reiche-Steuerhoelle-fuer-Arme/story/31280472
Wenn man an die Abschreckungswirkung von Jugendstrafen glaubt und glaubt, dass die Angst vor einer Strafe wegen Besitzes von Cannabis Jugendliche davon abhält Cannabis zu kaufen, kann man das schon mit dem Wunsch Jugendliche (die abgeschreckt werden) stärker zu schützen begründen. Es stimmt aber schon, dass Jugendstrafen in der Regel milder sind als Strafen für Erwachsene und, dass das eher ungewöhnlich ist.