Die Lehren aus dem Fall Hildebrand

Statt zu jubeln oder zu jammern, sollten aus dem Fall Hildebrand Lehren gezogen werden. Es braucht in der Schweiz eine neue Fehlerkultur.

Christoph Blocher und «Weltwoche» jubeln über ihren Sieg – der von ihnen gehasste Notenbankpräsident Philipp Hildebrand musste gehen. Nicht wegen schlechter Arbeit, sondern wegen eines Fehlers, der im Vergleich zu seinen Verdiensten für die Schweiz klein erscheint. Deshalb jammern die übrigen Medien und Politiker und beklagen, dass fähige Leute mit Kampagnen aus dem Amt gejagt werden können.

Aber der Fall Hildebrand ist weder ein Grund zum Jammern noch zum Jubeln. Er ist Anlass, Abläufe zu verstehen und aus Fehlern zu lernen.

1. Man kann es bedauern oder begrüssen, aber es ist schlicht eine Tatsache, dass politische Kampagnen gegen die höchsten Institutionen der Schweiz geführt werden. Mit allen Mitteln – selbst über Gesundheit und Wohlbefinden von Informanten hinweg. Oberstes Ziel ist die Wirksamkeit. Der Zweck heiligt die Mittel. Selbst mit fachlicher Brillanz und gekonntem Auftreten können sich Amtsinhaber nicht gegen solche Angriffe schützen. Schutz bietet nur moralische Integrität – selbst wenn die Angriffe von moralisch zweifelhaften Personen vorgebracht werden. Paradox, aber auch das eine Tatsache.

2. Moralisch integer ist heute nur, wer Interessenkonflikte meidet. Weder ein Notenbanker noch ein Bundesrat noch ein Richter noch sonst ein Machtträger darf auch nur den Anschein erwecken, andere als sachliche Interessen zu verfolgen. Das musste im Frühling 2011 Peter Hufschmied, der Präsident der AKW-Aufsichtsbehörde Ensi erfahren, als ihm die Medien nachweisen konnten, dass er auch im Solde einer Firma der AKW-Betreiberin BKW stand. Ein Rücktritt war unvermeidlich. Das muss jetzt Philipp Hildebrand erleben, der Dollarkäufe seiner Frau allem Anschein nach zumindest billigte, und sich damit dem Vorwurf aussetzte, sich durch Insiderwissen bereichert zu haben. Offenbar ist die nötige Sensibilität für Interessenkonflikte noch nicht bei allen Behördenvertretern vorhanden – oder kommt im Laufe eines hohen Amtes abhanden. Und eine kleine Bemerkung am Rande: Bei der Unabhängigkeitsprüfung gilt die Unschuldsvermutung nicht. Es genügt der Anschein der Befangenheit, um die Beweislast zu kehren.

3. Um die geforderten moralischen Standards garantieren zu können, braucht es eine neue Kultur, wie man mit Missständen und Fehlern umgeht. Statt sie zu vertuschen und unangenehme Missstandsmelder wie den IT-Mann der Bank Sarasin möglicherweise zu verurteilen, muss man deren Hinweise früh und gründlich nutzen, um Fehler zu korrigieren. Dazu braucht es Anlaufstellen für Whistleblower, die unabhängig sind, möglichst breit bekannt gemacht werden sowie umfassend und mit Biss ermitteln. Im Fall Hildebrand sind die Missstände möglicherweise sogar korrekt gemeldet worden. Sie wurden den zuständigen Aufsichtsbehörden zur Kenntnis gebracht: dem Bundesrat und der eidgenössischen Finanzkontrolle. Erst als das nichts nützte, gingen die Informationen an die Medien – nach wessen Willen auch immer. Der Whistleblower hätte sich zwar vorgängig an die interne Compliance der Bank wenden müssen, doch ob dies nicht auch geschah und ob dies bei der Meldung externer Missstände überhaupt nötig ist, ist heute unklar. Fehler haben hingegen die Anlaufstellen gemacht, indem sie zu wenig gründlich abklärten. Deshalb ist es möglich, dass ein Gericht den Whistleblower vom Vorwurf der Verletzung des Bankgeheimnisses freisprechen wird – falls er gutgläubig war, das heisst wirklich vor allem den Missstand beheben und nicht eine politische Kampagne führen wollte.

4. Das rigorose Durchsetzen von Geheimhaltungspflichten bringt nichts. Der Staat sollte wenn immer möglich umfassende Transparenz schaffen. Nur so kann heute Macht legitimiert werden. Auch das haben die Behörden noch nicht wirklich begriffen. So hat die Nationalbank mit ihrer verschleiernden Pressemitteilung vom 23. Dezember 2011 die politische Kampagne der SVP erst richtig in Gang gebracht. Sofort hätten das interne Reglement über Eigengeschäfte der Direktoriumsmitglieder und die Prüfberichte von Price Waterhouse Coopers sowie der eidgenössischen Finanzkontrolle veröffentlicht werden müssen. Und als allgemeine Lehre daraus: Behörden sollten Gesuche um Einsicht in amtliche Dokumente nicht wie heute leider üblich mit fadenscheinigen Argumenten abwimmeln, sondern wenn immer möglich gutheissen.

Werden diese Lehren gezogen, wird es schwierig sein, mit politischen Kampagnen demokratisch gewählte, fähige Leute wegen untergeordneten Fehlern aus dem Amt zu drängen. Und Informanten müssen nicht in der psychiatrischen Klinik landen.

13 Gedanken zu “Die Lehren aus dem Fall Hildebrand

  1. zu 1) Was ist an politischen Kampagnen gegen die höchsten Institutionen falsch, wenn was faul ist und man das merkt, weil man sich im Staate Dänemark auskennt? Und sollen fachliche Brillanz und gekonntes Auftreten fachliche Kapitalfehler in den höchsten Institutionen zudecken oder gar ausbügeln?

    Wenn Devisengeschäfte des Schweizer Nationalbankdirektors für Dich ein untergeordneter Fehler sind, so ist das Deine Meinung. Ich habe eine andere.

    • Ich glaube, man sollte es fachlich kompetenten Führungskräften ermöglichen, aus Fehlern zu lernen, ohne dass sie gleich den Job aufgeben müssen. Falls sie einsichtig sind und die Fehler nicht kapital sind. Und Devisengeschäfte, die von einem Reglement erlaubt sind, sind eine moralisch-politisch unsensible, falsche Handlung, aber kein kapitaler Fehler.

  2. Bashing von Blocher und Weltwoche kommen gut an, aber hat es dieser Autor wirklich nötig, seinen guten Vorschlag, der leider erst im obigen Kommentar von 9h55 klar formuliert ist, aufzupeppen??

    Imho haben weder Blocher noch die Weltwoche gejubelt, liefern Sie dafür bitte die Beweise nach, danke.

    • Da haben Sie recht: Blocher hat nicht gejubelt – zumindest nicht öffentlich. Die Weltwoche feiert sich hingegen durchaus. Von ihr würde ich mir etwas mehr Einsatz für den Whistleblower wünschen.

      • Herr Strebel, warum können Sie es nicht lassen über Blocher zu lästern, notfalls mit völlig irrelevanten Mutmassungen, er hätte „wenigstens nicht öffentlich“ gejubelt? Wollen Sie ihm damit etwa das grundlegende Recht absprechen, sich bei Erreichen eines legitimen Ziels zu freuen??

        Und wie bitte „feiert sich die Weltwoche“? Den Beweis für dieses „Jubeln“ sind Sie noch schuldig.
        Und an welchen zusätzlichen Einsatz der Zeitung für den Whistleblower haben Sie gedacht?

        Immerhin hat die Weltwoche unter den Titel „Ehrenhafte Verräter“ eine lesenswerte Abhandlung zum Begriff und entsprechender Vorkommnisse in der Schweiz online gestellt.

        Kommentar Strebel:
        Das ist ein löblicher Anfang. Noch besser macht es meines Erachtens der Beobachter, der Whistleblower vorgängig berät, so dass sie möglichst wenig zu befürchten haben. Und nötigenfalls dem Informanten auch rechtlich hilft, wenn es zum Prozess kommt.

  3. „Das rigorose Durchsetzen von Geheimhaltungspflichten (Bankgeheimnis, Amtsgeheimnis, Anwaltsgeheimnis) bringt nichts.“ Anmerkung: Die Geheimhaltungspflichten sollen vor allem richtig durchgesetzt werden, dann bringen sie auch etwas! Hätte dieser Informatiker der Bank Sarasin überhaupt keine Möglichkeit gehabt, den Kontoauszug von Herrn Hildebrand zu sichten, dann wäre die Grundursache der Causa Hildebrand entfallen. Meine Forderung: Die Banken, die Ämter und weitere Stellen mit sensiblen Datenbanken müssen ihrer hohen Verantwortung endlich bewusst werden, damit eines Tages – hoffentlich – Datenlecks der Vergangenheit angehören.

    • Da bin ich anderer Meinung: Es gibt schlechte und gute Geheimnisse. Das lehrt man heute ja selbst den Kindern, damit diese Missbrauch öffentlich machen. Rechtsverstösse, schwerwiegende Missstände oder moralische Verfehlungen von Machtträgern sind schlechte Geheimnisse.

    • Obschon ich persönlich begrüsse, dass ein Whistleblower die Causa ins Rollen brachte, bin ich ebenfalls Ihrer Auffassung, dass offenbar viele Banken die Einsichtsmöglichkeiten viel zu breit ermöglichen und damit auch den gewinnbringenden Verkauf von SteuerCDs erleichterten.

      Im Prinzip wäre es für Private Banking Firmen ohne riesigen Mehraufwand sehr wohl möglich, alle Konten so zu führen, dass nur eine sehr begrenzte Anzahl oberster Mitarbeiter Einblick in Namen und Adressen haben.

  4. Die vorgeblich „schlichte Tatsache“, dass Interessenvertreter mit Schmierenkampagnen missliebige Personen abschiessen können, ist keine „Tatsache“ sondern ein Missstand der nicht darf, geschweige denn einfach akzeptiert werden muss. Mit einer Nulltoleranzschwelle kann jeder zum Stolpern gebracht werden. Die effektiv schlichte Tatsache ist, dass die Kampagne gegen Hildebrand nicht durch den angeblichen Interessenskonflikt ausgelöst wurde, sondern durch seine harte – und richtige – Linie in der sogenannten „too big to fail“ Frage. Wer dies übersieht sieht fördert nicht moralische Integrität sondern untergräbt sie. Womit auch das vermeintliche Paradox aufgelöst ist.

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