Nebenverdienst für Polizisten

Hüter von Recht und Ordnung bekommen Geld, wenn sie vor Gericht als Zeugen auftreten müssen – weil es für sie „nicht angenehm ist, kritische Fragen beantworten zu müssen.“  

Zwei Polizisten in Uniform sitzen mit dem Beschuldigten Christian Stübi im Zofinger Gerichtssaal. Stübi soll ohne Sicherheitsgurten gefahren sein. Der Automobilist sieht das anders und hat die Busse angefochten.

Die Verhandlung beginnt mit einer Überraschung: Gerichtspräsident Peter Wullschleger drückt den Hütern von Recht und Ordnung Formulare in die Hand, damit sie nach der Einvernahme bei der Gerichtskasse ihr Zeugengeld abholen können. Und wirklich: Nach kurzer Verhandlung bestätigt der Richter die Busse und auferlegt Stübi neben Gerichtskosten und Kanzleiauslagen auch 48 Franken Zeugengeld für die Polizisten.

Beide Polizisten waren im Dienst, als sie vor Gericht erschienen. Der eine musste im gleichen Gebäude einen Stock höher steigen, da sich die Regionalpolizei im gleichen Gebäude befindet. Der andere fuhr mit dem Dienstwagen an. «Das geht doch nicht», empört sich Christian Stübi. «Polizisten, die mit ihrer Anzeige eine Verhandlung überhaupt erst ausgelöst haben, die im Dienst sind und keine Auslagen haben, bekommen noch Geld für eine Zeugenaussage!» Da müsse sich ja jeder Beamte freuen, wenn ein Automobilist eine Busse nicht akzeptiere, weil er so zusätzlich verdienen könne.

Gerichtspräsident Wullschleger widerspricht. «Es ist für Polizisten nicht angenehm, vor Gericht kritische Fragen beantworten zu müssen», erklärt er. Gemäss Gesetz hätten deshalb auch Polizisten grundsätzlich Anspruch auf 13 Franken Zeugengeld pro Stunde, genauso wie jeder andere Zeuge. Auch im Kanton Bern erhalten Polizisten Zeugengeld. Und auch Christine Schaer, Gerichtspräsidentin des Kreisgerichts Bern-Laupen, verteidigt die gesetzliche Regelung: «Es gehört ja nicht zu den normalen Tätigkeiten eines Polizisten, Zeuge zu sein.»

In Zürich sieht man das indes anders. «Polizisten können weder Lohnausfall noch Spesen geltend machen, weil eine Zeugenaussage zu ihrem Job gehört», sagt Hans Jost Zemp, der als stellvertretender Statthalter des Bezirks Zürich auch Bussenverfahren durchführt. «Und eine Entschädigung wegen der seelischen Unbill, vor Gericht als Zeuge auftreten zu müssen, sprechen wir Polizisten nicht zu.»

Seit Anfang Jahr sollte eigentlich in der ganzen Schweiz das gleiche Strafverfahrensrecht gelten. Doch was zu den normalen Tätigkeiten eines Polizisten gehört, ist offenbar noch immer umstritten. Immerhin: Vor Bezirksgericht Zofingen verzichten gemäss Gerichtspräsident Peter Wullschleger rund die Hälfte der vorgeladenen Polizisten freiwillig auf das Zeugengeld. Im Fall des mutmasslichen Verkehrssünders Christian Stübi taten sie es nicht.

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