Zwei parlamentarische Vorstösse fordern die Streichung oder die Beschränkung der Wiedergutmachung im Schweizer Strafrecht.
Fifa-Funktionäre kauften sich für 5,5 Millionen, Milliardär Viktor Vekselberg und Partner für 10 Millionen und Ex-Armeechef Roland Nef für eine unbekannte Summe von Strafverfahren frei. Das hat nun Folgen: Nationalrat Rudolf Joder (SVP) verlangt mit einer parlamentarischen Initiative die Streichung von Artikel 53 des Strafgesetzbuches, der dies ermöglicht. Ratskollege Daniel Vischer (Grüne) will den Artikel mit einer Motion massiv einschränken: Freikaufen dürfe sich ein Täter nur, wenn er geständig ist und eine Strafe von weniger als 12 Monaten zu erwarten hat (derzeit 24).
Dies forderten die Strafverfolger bereits im August 2009 in einer Umfrage des Justizdepartements. Das Zürcher Obergericht hielt damals fest, der Artikel «bevorzugt wirtschaftlich potente Beschuldigte». Trotzdem fand Art. 53 StGB nicht Eingang in die laufende Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches.
Die Resultate der damaligen Umfrage sind eine Fundgrube für alle politisch interessierten Strafrechtler. Ein guter Überblick dazu gibt auch die Zusammenfassung des EJPD.