Kleines Loblied aufs Recht

Recht ist nicht bloss ein abstraktes Geschreibsel in einem unverständlichen Urteil oder in einem fernen Buch namens Verfassung. Recht ist die jahrhundertelang verbesserte Erfahrung, wie man gewisse Probleme, die immer wieder kommen, am besten löst.

Es sind die Tipps  unserer Ururgrossväter, unserer Urgrossmütter und Grosstanten, unserer Väter und Mütter, wie man gewisse Konflikte am fruchtbarsten, am lebenbejahesten, am besten angeht.

Diese Leute haben zum Beispiel gelernt, dass Menschen am besten zusammenleben, wenn sie gegenseitig die jeweilige Religion achten. Dass es nichts bringt, wenn Katholiken Reformierte beleidigen und Christen Juden in die Pfanne hauen.

Sie haben herausgefunden, dass es mehr Frieden gibt, wenn man Kindsmissbraucher nicht steinigt, sondern von Strafrichtern beurteilen und einsperren lässt. In einem Verfahren, das den grösstmöglichen Schutz vor Irrtum gewährt, weil niemand die absolute Wahrheit kennt. Diese Erkenntnisse brauchten Jahrhunderte, tausende von Irrtümern und hunderte von Fehlurteilen.

Klar dürfen und müssen wir dieses Recht verändern, denn die Grossonkel haben ja noch das Konkubinat verboten und Homosexualität für strafbar erklärt und den Datenklau nicht gekannt.

Doch sollte man die Lösungen, die unsere Ururgrosseltern gefunden haben nicht vorschnell auf den Müll schmeissen. Man sollte sie wie Diskussionsbeiträge sehen. Als Wortmeldungen von Millionen nicht allzu dummer Vorfahren, die uns ihre Erfahrungen mitteilen wollen – entstanden aus Kriegen, aus Irrtümern, aus Schmerz und Leid. Die Erfahrung, dass gegenseitige Freiheit der Meinung, der Rede, der Versammlung und der Religion unter Menschen auf die Dauer am meisten bringt. Dass ein wütendes Volk mit dem Stein in der Hand mitunter den Falschen steinigt.

Das Recht, sei es Strafrecht oder Grundrecht, bewahrt diese bitter erkämpften Erfahrungen für spätere Generationen auf. Und diese rationalen Lehren aus emotionalen Konflikten sollten beachtet werden, wenn ein Problem wieder heiss und umkämpft wird. Das Recht ist argumentativer Widerstand, dem wir uns gründlich aussetzen sollten, bevor wir es ändern, weil es unserer Wut, Angst oder Empörung vielleicht gerade besser entspricht.

Recht ist ein Kulturgut, genau wie gute Bücher oder schöne Bilder. Es ist die Kultur der bestmöglichen Konfliktlösung. Dieses Kulturgut muss aber zugänglich gemacht werden, muss aus den Büchern, den Ordnern, den Amts- und Gerichtsstuben raus. Unter die Leute, in die Köpfe, an die Stammtische – sonst stirbt es.

5 Gedanken zu “Kleines Loblied aufs Recht

  1. Der letzte Abschnitt gefällt mir sehr gut; Recht soll, ja muss unter die Leute raus, was oft vergessen geht und auch abnehmend im Prozessrecht berücksichtigt wird. Ob es tatsächlich eine Vormachtsstellung als bestmöglicher Konfliktlösungsmechanimus beanspruchen darf, wage ich allerdings zu bezweifeln. Auch vorher beleuchtet der Blog nur einen (in der Tat sehr positiven) Aspekt des Rechts unter gleichzeitiger Vernachlässigung negativer Aspekte: Recht kann auch gängeln, Herrschaftsinstrument sein, gesellschaftlichen Entwicklungen hinterherhinken, Konflikte der Betroffenen enteignen und unnötig formalisieren, überregulieren, alternative normativen Systeme zurückdrängen.

    • Richtig. Aber zumindest gegen den Machtmissbrauch hat das Recht ja auch Sicherungen eingebaut. Recht ist natürlich auch nicht besser als die Menschen, die es anwenden.
      Zudem ist nicht jede Regelung von Anfang an und immer während optimal zielführend. Deshalb denken ja so viele Leute dauernd dran rum, weisen auf stossende Resultate hin, schlagen optimierte Lösungen vor. Fast wie eine Software in opensource-Entwicklung – nur beteiligen sich eben nicht alle Leute dran, vor allem Normalos sollten häufiger ihre Gedanken in diesen Prozess einbringen. Dazu müssen sie aber eingeladen werden, weil Recht als Elitedomäne gilt. Darum sind wohl auch Laienrichter eine Befruchtung (nicht als Einzelrichter, aber in einem Kollegium).

      • Ich bin gleicher Meinung, was den Einbezug von Laien an Gerichten angeht (jedenfalls sofern sie sich einbringen und nicht nur die Meinung der Berufsrichter bestätigen) – und damit unter Anwälten wohl eher eine Ausnahme. Ich muss allerdings aus Redlichkeit gestehen, dass mir Plädoyers vor Strafgerichten mit Laien grossen Spass bereiten, kann man doch dort die eine oder andere Erwägung einfliessen lassen, die man vor einem ausschliesslich aus Fachjuristen zusammengesetzten Gericht besser unterlässt.
        Auch dem Geschworenengericht kann ich durchaus was abgewinnen. Die Tendenz der Fakten und der Prozessordnungen geht allerdings eher in Richtung eines verschriftlichten Aktenprozesses ohne Publikumsöffentlichkeit, der durch Berufsrichter entschieden wird. Für den Kanton Zürich etwa gibt es ab Inkrafttreten der eidgenössischen ZPO/StPO u.a. folgende Neuerungen, die in diese Richtung weisen: Abschaffung Geschworenengericht und neuerdings eine geheime Urteilsberatung vor Obergericht. Zudem nehmen Laien als Richterinnen ja stetig ab. Dies trägt wohl eher dazu bei, die Gerichts- und Rechtswelt noch mehr von Bevölkerungsdurchschnitt zu entfremden als dies ohnehin der Fall ist.

  2. Gute, wichtige Gedanken in einer kalten Zeit (und das bezieht sich nicht bloss aufs Wetter)! Wird hoffentlich hundertfach gelesen und verstanden.

    • Lieber Dominique
      Gutes Plädoyer fürs Recht als zivile Errungenschaft gegen Faust“recht“ und Macht (der Mehrheit), die glaubt, sich von rechtlichen Bindungen entledigen zu können. Einst nannte man das Barbarei….
      Herzlich, Marc Spescha

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