Karriere-Chancen einer SVP-Richterin

Einzelrichterin Claudia Bühler (SVP) musste die beiden ehemaligen Mitarbeiterinnen des Zürcher Sozialdepartementes freisprechen – sonst wären ihre Karrierechancen im Eimer gewesen.

Vor einer Woche wurden Margrit Zopfi und Esther Wyler, zwei Mitarbeiterinnen des Sozialdepartementes, vom Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung freigesprochen, obwohl sie den Medien Missbrauchs-Fälle gemeldet hatten.

Der schweizweit erste Freispruch von Whistleblowern ist super, doch Justizblog fragte sich, ob Einzelrichterin Claudia Bühler (SVP) in der Sache nicht politisch befangen war. Hatte doch gerade die SVP das Sozialdepartement von Monika Stocker (Grüne) politisch hart attackiert.

Wieso hat Rudolf Kieser (FDP), der Präsident des Zürcher Bezirksgerichts, diesen politisch brisanten Fall nicht zur Chefsache erklärt und selbst entschieden? Oder zumindest einer politisch weniger befangenen Richterin zugeteilt?

«Die Zuteilung der Prozesse erfolgt am Bezirksgericht Zürich (BGZ) gleichmässig an alle im Bereich tätigen Richterinnen und Richter», teilt Max Hauri, Vizepräsident des BGZ dem Beobachter-Justizblog mit. Dabei bleibe die Parteizugehörigkeit eines Richters unberücksichtigt. Die «politische Befangenheit» figuriere nicht im Katalog der Ausschluss- oder Ablehnungsgründe.

Das stimmt leider nicht ganz. Nach § 96 Abs. 4 des Zürcher Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) muss ein Richter in Ausstand treten oder kann abgelehnt werden, wenn „andere Umstände vorliegen, die den Richter als befangen erscheinen lassen“.  In der juristischen Literatur werden politische Präferenzen bei einem Richter als Ausstand- bzw. Ablehnungsgrund bejaht, wenn der Prozess sich gerade um solche Fragen dreht (vgl. z. B. Rolf Geiser, Über den Ausstand des Richters im Schweizerischen Zivilprozessrecht, Diss. 1957, S. 74 f.).

Gemäss § 97 muss der Justizbeamte den Ablehnungsgrund ohne Verzug anzeigen und erklären, ob er von sich aus in den Ausstand tritt. Ob eine solche Anzeige erfolgt ist, erfährt Justizblog nicht. Keine Stellungnahme wegen laufendem Verfahren, melden Vize-Bezirksgerichtspräsident Hauri und Einzelrichterin Bühler.

Aber offenbar haben weder Sozialdepartement noch Staatsanwalt Hans Maurer gegen die Richterin ein Ablehnungsbegehren gestellt. Maurer reagiert etwas ungehalten auf die Anfrage: «Es kann ja nicht ihr Ernst sein, dass sie dies allein aus der Parteizugehörigkeit der Richterin ableiten wollen», antwortet er.

Und doch es ist mein Ernst: Claudia Bühler muss ihrer Partei gefallen, wenn sie als Richterin Karriere machen will. Einer Partei, die nicht einmal davor zurückschreckt, ihre Bundesrichter herbei zu zitieren, wenn sie nicht nach Parteilinie urteilen. Und Bühler will Karriere machen. Hat sie doch eben (erfolglos) für einen Sitz am Bundesgericht kandidiert.

Auch die Weltwoche findet diese Überlegungen in ihrer neuesten Nummer hanebüchen. Und meint: «Niemand wäre es in den Sinn gekommen, die Parteizugehörigkeit von Einzelrichter Franz Häcki (CVP) hervorzuheben, der in einem analogen Prozess den Polizisten und SVP-Lokalpolitiker Fredi Hafner im hochpolitischen «Fall Nef» wegen Amtsgeheimnisverletzung verurteilte.»

Da gibt es aber ein paar klitzekleine Unterschiede: Die CVP hat sich im Fall Nef gar nicht exponiert. Ganz im Gegensatz zur SVP im Fall Stocker. Somit entstand die Gefahr einer politischen Befangenheit bei Häcki gar nicht.

Machen wir folgendes Gedankenspiel als Nagelprobe für Bühlers Unabhängigkeit: Wie hätten ihre Chancen ausgesehen, weiterhin von der SVP als Bundesrichterin portiert zu werden, wenn sie Zopfi/Wyler wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses verurteilt hätte? Eben.

>>Nachtrag vom 28. Oktober 2009: Staatsanwalt Hans Maurer zieht das Urteil weiter. Somit ist der Freispruch (noch) nicht rechtskräftig.<<

4 Gedanken zu “Karriere-Chancen einer SVP-Richterin

  1. Wieso hat Rudolf Kieser (FDP), der Präsident des Zürcher Bezirksgerichts, diesen politisch brisanten Fall nicht zur Chefsache erklärt und selbst entschieden? Oder zumindest einer politisch weniger befangenen Richterin zugeteilt?

    Richter sind üblicherweise kaum politisiert, so dass die parteipolitische Herkunft beziehungsweise die Partei, der man seine Richterstelle verdankt, im Alltag tatsächlich keine Rolle spielt. Typischerweise legen Richter erst kurz vor ihrer Nominierung ein parteipolitisches Bekenntnis ab, das ausserdem in vielen Fällen überraschend ausfällt … wer sein Berufsleben nicht als Gerichtssekretär abschliessen möchte, muss zwangsläufig ein gewisses Mass an Opportunismus zeigen.

    Erstaunlicherweise prüfen die Parteien üblicherweise nicht, wie «ihre» Richter entscheiden. Hauptsache, die Richter zahlen fristgerecht ihren Obolus an die Parteikasse … ein Vergleich der jeweiligen Einkommensanteile wäre übrigens durchaus Stoff für einen spannenden Artikel!

    • Ja die Einkommensanteile wuerden mich auch brennend interessieren. Speziell im Fall Fanz Häckis, denn mit dem durfte ich auch meine leidige Erfahrung machen. Stelle Ihnen gerne meine Dokumentation zur Verfuegung (als Kopie versteht sich)

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