Zürcher Polizei speichert Daten illegal

Die Rechtslage ist klar, doch die Zürcher Kantonspolizei foutiert sich darum: Vier 14-Jährige wurden letztes Jahr des Raubes verdächtigt und 26 Stunden in Haft genommen, bis sich zeigte, dass ein psychisch kranker Mitschüler sie zu Unrecht angezeigt hatte. Die Verfahren wurden sang- und klanglos eingestellt. Die Jugendlichen erhielten ein Schmerzensgeld von je 100 Franken (vgl. Beobachter 14/09).

Die Kantonspolizei Zürich zeigt sich aber weiter renitent: Sie weigert sich bis heute, die Einträge zum Strafverfahren gegen die vier Jugendlichen aus der Polizeidatenbank Polis zu entfernen. Und dies obwohl das Bundesgericht in einem neuen Entscheid (1C_51/2008) klipp und klar sagt, dass die Polizei sämtliche Daten löschen muss, wenn „der Betroffene versehentlich in eine Strafuntersuchung geraten ist.“

Genau dies ist den vier Jugendlichen passiert. Trotzdem löscht die Kantonspolizei die Einträge nicht. „Das Interesse an einer lückenlosen Dokumentation polizeilichen Handelns überwiegt das Interesse des Betroffenen an einer Löschung“, schreibt Polizeikommandant Thomas Würgler den Eltern der Jugendlichen, nachdem diese die Löschung verlangt haben. Man habe in der Datenbank vermerkt, dass das Verfahren eingestellt worden sei, und habe den Zugriff auf einen eng begrenzten Personenkreis eingeschränkt, meint Würgler.

Schön, nur: Das Bundesgericht verlangt unmissverständlich die Löschung der Daten. Weshalb kann die Zürcher Kantonspolizei Urteile des höchsten Schweizer Gerichts nicht einfach umsetzen?

4 Gedanken zu “Zürcher Polizei speichert Daten illegal

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