Alle Vergewaltiger zwingend ins Gefängnis?

In einem Kommentar zur Strafrechtsrevision forderte ich unlängst von den Richtern, Medien und Strafrechtsprofessoren, dass sie Strafurteile besser erklären sollen. Und schrieb dann den Satz: „Dann versteht die Bevölkerung vielleicht, weshalb ein Vergewaltiger, der in der Trennungsphase ein Nein seiner Partnerin missachtet und alkoholisiert den Beischlaf erzwingt,  unter Umständen mit einer bedingten Strafe davonkommt, während ein Vergewaltiger, der sein Opfer aus dem Busch heraus anfällt, in der Regel drei Jahre unbedingt ins Gefängnis wandert. Diese Unterscheidung gebietet das Schuldstrafrecht, obwohl beide Male eine Vergewaltigung vorliegt.“

Damit geriet ich ins Kreuzfeuer der Kritik eines Lesers und Bloggers. Der Vorwurf: „Vergewaltigung ist kein Kavaliersdelikt, das unter ‚verständlichen Umständen‘ bloss mit bedingter Freiheitsstrafe belegt werden sollte.“

Ich kann die Aufregung verstehen. Sie wirft ein grundsätzliches Licht auf die aktuelle Strafrechtsdebatte. Rasch schnellt der Moralfinger empor. Jeder ist der beste Richter. Aber ganz vergessen geht, dass das Strafrecht seit Jahrhunderten darum ringt, wie man am besten straft. Diese kulturelle Errungenschaft unseres Strafrechts wird heute leider zu wenig verstanden.

Unser Strafrecht verlangt, dass der Richter schaut, was im Kopf des Täters, hier also des Vergewaltigers, vorgegangen ist, salopp gesagt, ob seine kriminelle Energie gross oder klein ist.

Und deshalb muss ein Richter differenzieren zwischen dem nur für die Ex-Partnerin gefährlichen „Trennungsvergewaltiger“ und dem für alle Frauen gefährlichen „Busch-Vergewaltiger“.

Zudem ist die Gefahr gering, dass der Trennungsvergewaltiger rückfällig wird. Will man wie der Leser  und der Blogger fordern, dass alle Vergewaltiger unbesehen von den Umständen und dem Verschulden ihrer Tat unbedingt ins Gefängnis gesteckt werden müssen, steckt man 90 Prozent der Leute ins Gefängnis, die nicht rückfällig werden würden. Die Rückfallrate liegt nämlich bei 10 Prozent. 90 Prozent der Straftäter sässen also im Gefängnis, ohne dass sie draussen eine Gefahr für die Frauen wären.

Zudem ist die Abschreckungswirkung einer zwingend unbedingten Gefängnisstrafe für Vergewaltiger nicht wesentlich besser als wenn es auch bedingte gibt: Täter überlegen sich vor einer Tat nicht, wie viel Gefängnis für welches Delikt droht. Da sind die konkreten unmittelbaren Umstände viel bestimmender und die sind jenseits von Rationalität und Logik.

Eine unbedingte Strafe für den Ex-Partner würde vielleicht der Ex-Partnerin etwas bringen. Sie würde vor allem aber das Rachebedürfnis der Bevölkerung befriedigen.

Aber da Frage ich mich: Ist Rache ein guter Gesetzgeber?

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